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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Die Anstalt ist den Vollanstalten in der Art gleichgestellt, dass jeder von hier abgehende Schüler in die entsprechende Klasse des Realgymnasiums bis Obersekunda ohne Prüfung auf- genommen werden muss; ebenso in die unteren Klassen bis Untertertia des Gymnasiums, wenn die Censur im Lateinischen genügend ist..
Das Schulgeld beträgt jährlich 110 Mark und ist in vierteljährigen Raten an den vom Direktor bestimmten Terminen im Voraus zu zahlen.
Um den Besuch der Anstalt aus den Orten der Umgegend zu erleichtern ist die Unter-
richtszeit so gelegt, dass die jüngeren Schüler gegen 2, die älteren gegen 4 Uhr wieder zu Hause sein können.
Das neue Schuljahr beginnt mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler am Montag, den S. April, vormittags 9 Uhr. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich an den Unterzeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten:
1. einem Impfschein. Bei denen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, einem Schein über die Wiederimpfung; 2. einer standesamtlichen Geburtsurkunde; Auszug aus dem Geburtsregister, Geburtsschein, oder Familienstammbuch; 3. einem Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Schule bezw. einem Zeugnisse der Privatlehrer. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9— 10 Jahren das geeignetste. Bei jährlicher Versetzung können die Schüler nach sechs Jahren, also nach vollendetem fünfzehnten Lebensjahre die Schule durchgemacht haben; es bleibt alsdann noch Zeit genug, auch einen praktischen Beruf zu ergreifen. Bedingungen für die Aufnahme in Sexta sind: 1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; 2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Rechtschreibung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben; 3. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; 4. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte. Auswärtige Schüler sind nach Rücksprache mit dem Dirigenten so unterzubringen, dass die Gewähr gehöriger Aufsicht gegeben ist. Die Sprechstunden der Lehrer sind aus der im Flur des Schulhauses angeschlagenen Tabelle zu ersehen.
Der Direktor ist täglich, auch während der Ferien, von 2—3 Uhr in seiner Wohnung, Hainstrasse 57, und während der Schulzeit von 9— 1 Uhr in seinem Amtszimmer im Schulhause zu sprechen.


