Jahrgang 
1906
Einzelbild herunterladen

15

C) Karten und Anschauungsmittel für den sprachlichen, geschichtlichen, geographischen Uinterricht: Debes, Deutsches Reich. pol.; Schwabe, Römisches Reich; Schneider-Metze, 10 Wand- tafeln der Baustile, mit Text; Lehmann, Völkertypen, 6 Hefte; Osenberg, Transparente Sternkarte; Gurlitt, Anschauungstafeln zu Caesar, Castra Romana; Schulze, Neue Bilder zur Vaterlandskunde, 1 St. Elbkai zu Riesa; Woltze, 5 Saalburgtafeln mit Text; Geschenk: Karte des nordlichen Sternhimmels.

D) Für das chemische Kabinett wurden ein Universalstativ mit 12 Klammern und Muffen, Verbrauchsgegenstände und einige Standgläser angeschafft.

E) Für Physik und Mathematik: Eine transportabele Experimentierschalttafel und ein Voltameter mit Platinelektroden.

F) Für den naturwissenschaftlichen Unterricht: Schreiber, Anatomische Wandtafeln, 4 St. in Mappe mit 4 Textbüchern; 25 Stück Glaszylinder für Spirituspräparate. 1i8 G) Für den Gesangsunterricht: 40 St. Einzelstimmen zu vierstimmigem Chor zur Schiller- feier, 6 St. Günther und Strack, Chorlieder, und das Choralbuch für die evang. Kirche im 1 Gross- herzogtum Hessen.

Die Verwaltung der Schülerbibliothek hatte Herr Schnädter, des geogr. Apparats Herr Pellens, des Apparates für Zeichnen und Singen Herr Henkel übernommen. In den übrigen Zweigen ist keine Veränderung eingetreten.

VI. Stiftungen und Unterstützungen.

Besondere Stiftungen besitzt die Anstalt nicht. Von dem Schulgeld werden 10 Prozent der Gesamt-Solleinnahme an Freistellen für bedürttige Schüler vergeben Ein ganzer oder teilweiser Erlass kann aber vorschriftsmässig nur solchen Schülern gewährt werden, welche die Anstalt mindestens ein halbes Jahr besucht haben, und die im Betragen und Fleiss wenigstens das Zeugnisgut, in den Leistungen wenigstens das Zeugnisgenügend besitzen. Ausserdem werden bedürftige Schüler durch leihweise UÜberlassung von Schulbüchern aus der Schülerhilfsbibliothek unterstützt.

Anträge auf Schulgelderlass sind vor den Zahlungsterminen an den Unterzeichneten zu richten, frühestens ein halbes Jahr nach Aufnahme des betr. Schülers.

VII. Miiteüangon an die Schüler und deren Fltern. 1 EcI a5

4

Die Anstalt ist den Vallanstalten in der Art gleichgestellt, dass jeder von hier abgehende Schüler in die entsprechende Klasse des Realgymnasiums bis Obersekunda ohne Prüfung aufgenommen werden muss; ebenso in die unteren Klassen bis Untertertia des Gymnasiums, wenn die Censur im Lateinischen genügend ist. 31 10 11 19

Das Schulgeld beträgt ſuhrlich 110 Mark und ist in vierteljährigen Raten an den vom Direktor bestimmten Terminen im Voͤraus zu zahlen.