Jahrgang 
1905
Einzelbild herunterladen

19

C. Karten und Anschauungsmittel für den sprachlichen, geschichtlichen und geographischen Enterricht. Leipoldt, Weltverkehrskarte; Willig, Sonnenstandsmesser, 2 Ex.

8

D. Für das chemische Kabinet wurden einige Glas- und Gummiwaren, Korke und Chemi- kalien angeschafft.

E. Für Physik und Mathematik: 1 Rechenstab, von Dennert und Pape Altona; 1 zer- legbarer Würfel(a+ b) 3.

F. Für den naturwissenschaftlichen Unterricht: Göring, Wandtafel der Raubvögel Tafel I mit Text; 1 Kryptogamen herbarium von Conze, Witten; Spiritus- und Trockenpräparate: Kauorgane des Seeigels, Smaragdeidechse, Salpa maxima. Astropecten aurantiacus, Finne und Blasenwurm; Geschenkt wurden: Von Herrn Oberlehrer Dietz: 1 Ei des Rebhuhns und die Photographie eines Blitzes; von Herrn Burggraf: Schädel eines Rehbocks; von Herrn Rob. Ellen- berger: 2 Kreuzottern.

G. Für den Zeichenapparat: Aus Anstaltsmitteln: 10 St. Lüttebrandt's auswechselbara Blätterrahmen und 1 Gypsmodell(Akanthusblatt) Geschenk des Herrn Otto Esau.

In der Verwaltung der Sammlungen war gegen das Vorjahr keine Veränderung eingetreten.

VI. Stiftungen und Unterstützungen.

Besondere Stiftungen besitzt die Anstalt nicht. Von dem Schulgeld werden 10 Prozent der Gesamt-Solleinnahme an Freistellen für bedürftige Schüler vergeben. Ein ganzer oder teil- weiser Erlass kann aber vorschriftsmässig nur solchen Schülern gewährt werden, welche die An- stalt mindestens ein halbes Jahr besucht haben und die im Betragen und Fleiss wenigstens das Zeugnisgut, in den Leistungen wenigstens das Zeugnisgenügend besitzen. Ausserdem werden bedürftige Schüler durch leihweise Ueberlassung von Schulbüchern aus der Schülerhilfsbibliothek unterstützt.

Anträge auf Schulgelderlass sind vor den Zahlungsterminen an den Unterzeichneten zu richten, frühestens ein haldes Jahr nach Aufnahme des betr. Schülers.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Die Anstalt ist den Vollanstalten in der Art gleichgestellt, dass jeder von hier abgehende Schüler in die entsprechende Klasse des Realgymnasiums bis Obersekunda und des Gymnasiums bis Untertertia(Bedingung ist die Censurgenügend im Lateinischen) ohne Prüfung aufgenommen werden muss.