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Die Anstalt ist in den drei unteren Klassen dem Gymnasium vollständig gleichgestellt.
Ein Schüler, der mit einer genügenden Note im Lateinischen in die Klassen Quinta, Quarta oder Untertertia versetzt worden ist, muss in die Klassen des Gymnasiums ohne Prüfung auf- genommen werden.
Ein Schüler, der die Abgangsprüfung besteht, erwirbt genau dieselben Berechtigungen, wie der nach dem Bestehen der Abschlussprüfung von der Secunda des Gymnasiums abgehende.
Das Reifezeugnis des Realgymnasiums berechtigt zu sümtlichen höheren Studien, nur die Theologie Studierenden haben eine Ergänzungsprüfung abzulegen.
Das neue Schuljahr beginnt mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler am Montag, den 20. April, vormittags 8 Uhr. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich an den Unter- zeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten:
1. einem Impfschein. Bei denen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, einen Schein über die Wiederimpfung;
2. einer standesamtlichen Geburtsurkunde;
3. einem Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Schule bezw. einem Zeugnisse der Privat- lehrer.
Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9— 10 Jahren das geeignetste. Bei jähr- licher Versetzung können die Schüler nach sechs Jahren, also nach vollendetem fünfzehnten Lebens- jahre, die Schule durchgemacht haben; es bleibt alsdann noch Zeit genug, auch noch einen praktischen Beruf zu ergreifen.
Bedingungen für die Aufnahme in Sexta sind:
1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift;
2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Recht- schreibung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben;
3. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen;
4. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.
Das Schulgeld beträgt für das Jahr 110 Mk. und ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals vorschriftsmässig abgemeldet ist, hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des Quartals gilt zu Ostern der Beginn des Unterrichts nach den Ferien, für die drei anderen Quartale der 1. Juli, der 1. Oktober und der 1. Januar. Auswärtige Schüler sind nach Rücksprache mit dem Dirigenten so unterzubringen, dass die Gewähr gehöriger Aufsicht gegeben ist. Um den Besuch der Schule aus den in der Nähe der Bahn gelegenen Orten zu erleichtern, ist die Unterrichtszeit so gelegt, dass die gegen 8 Uhr ankommenden und die nach 3 Uhr abgehenden Züge benutzt werden können.
Montag, den 20. April, vormittags 10 Uhr, Versammlung der Schüler und Mitteilung des Stundenplanes.
Dienstag, den 21. April, vormittags 8 Uhr, Beginn des Unterriehts.
Biedenkopf, den 30. März 1903.
Der Direktor des Realprogumndasiums Esau.


