Jahrgang 
1901
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3. einem Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Schule, bezw. einem Zeugnisse der Privatlehrer.

Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9 10 Jahren das geeignetste. Bei jährlicher Versetzung können die Schüler nach sechs Jahren, also nach vollendetem fünfzehnten Lebensjahre, die Schule durchgemacht haben; es bleibt alsdann noch Zeit genug, auch noch einen praktischen Beruf zu ergreifen.

Bedingungen für die Aufnahme in die Sexta sind:

1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; . Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Rechtschreibung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben; 3. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; 74. Einige Kenntnis in der biblischen Geschichte.

Das Schulgeld beträgt für alle Klassen 100 Mark jährlich und ist vierteljährlich voraus- zubezahlen. Wenn ein Schüͤler nicht vor dem Beginn eines neuen(Quartals vorschriftsmässig abgemeldet ist, hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des Quartals gilt zu Ostern der Beginn des Unterrichts nach den Ferien, für die drei anderen Quartale der 1. Juli, der 1. Oktober und der 1. Januar. Auswärtige Schüler sind nach Rücksprache mit dem Dirigenten so unterzubringen, dass die Gewähr gehöriger Aufsicht gegeben ist Um den Besuch der Schule aus den in der Nůͤhe der Bahn gelegenen Orten zu erleichtern, wird der Beginn des Unterrichts so festgesetzt werden, dass die tügliche Benutzung der gegen 8 Uhr in Biedenkopf ankommenden Züge möglich ist. Die Schüler der beiden unteren Klassen werden spätestens um 3 Uhr entlassen.

Montag, den 15. April nachmittags 3 Uhr, Versammlung der Schüler und Mitteilung des Stundenplanes.

Dienstag, den 16. April vormittags 8 Uhr, Beginn des Unterriechts.

Biedenlcopf, den 23. März 1901.

Der Direktor des Realprogumnasiums Prof. Esau.

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