— 21—
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Die Anstalt ist in den drei unteren Klassen dem Gymnasium vollständig gleichgestellt.
Ein Schüler, der mit einer genügenden Note im Lateinischen in die Klassen Quinta, Quarta oder Untertertia versetzt worden ist, muss in dieselben Klassen des Gymnasiums ohne Prüfung aufgenommen werden.
Ein Schüler, der die Abgangsprüfung besteht, erwirbt genau dieselben Berechtigungen, wie der nach dem Bestehen der Abschlussprüfung von der Sekunda des Gymnasiums abgehende.
Das neue Schuljahr beginnt mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler am Montag, den 18. April vormittags 9 Uhr. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich an den Unter- zeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten.
1. einem Impfschein. Bei denen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, einem Schein über die Wiederimpfung.
2. einer standesamtlichen Geburtsurkunde;
3. einem Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Schule bezw. einem Zeugnisse der Privat- lehrer.
Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9— 10 Jahren das geeignetste. Bei jähr- licher Versetzung können die Schüler nach sechs Jahren, also nach vollendetem fünfzehnten Lebens- jahre, die Schule durchgemacht haben; es bleibt alsdann noch Zeit genug, auch noch einen prak- tischen Beruf zu ergreifen.
Bedingungen für die Aufnahme in die Sexta sind:
1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift;
2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Recht- schreibung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben;
3. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen;
4. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.
Das Schulgeld beträgt für alle Klassen 100 Mark jährlich und ist vierteljährlich voraus- zubezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals vorschriftsmässig ab- gemeldet ist, hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des Quartals gilt zu Ostern der Beginn des Unterrichts nach den Ferien, für die drei anderen Quartale der 1. Juli, der 1. October und der 1. Januar. Auswärtige Schüler sind nach Rücksprache mit dem Dirigenten so unterzubringen, dass die Gewähr gehöriger Aufsicht gegeben ist. Um den Be- such der Schule aus den in der Nähe der Bahn gelegenen Orten zu erleichtern, wird der Beginn des Unterrichts so festgesetzt werden, dass die tägliche Benutzung der gegen 8 Uhr in Bieden- kopf ankommenden Züge möglich ist.
Montag, den 18. April vormittags 11 ½ Uhr, Versammlung der Schüler und Mitteilung
des Stundenplanes. Dienstag, den 19. April vormittags 8 Uhr, Beginn des Unterrichts.
Biedenlcopf, den 26. März 1898.
Der Direktor des Realprogumnasiums Esau.


