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Ein Schüler, der nach einjährigem Besuch der Untersekunda die Abgangsprüfung besteht, erwirbt genau dieselben Berechtigungen, wie die nach dem Bestehen der Abschlussprüfung von der Sekunda des Gymnasiums abgehenden.
Das neue Schuljahr beginnt mit der Prüfung der nen eintretenden Schüler am Montag, den 26. April vormittags 9 Uhr. Anmeldungen sind mündlich oder Sschriftlich an den Unter- zeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten:
1. einem Impfschein. Bei denen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, einem Schein über die Wiederimpfung;
2. einer standesamtlichen Geburtsurkunde;
3. einem Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Schule bezw. einem Zeugnisse der Privat- lehrer.
Zur Aufuahme in die Sexta ist das Alter von 9—10 Jahren das geeignetste. Bei jähr- licher Versetzung können die Schüler nach sechs Jahren, also nach vollendetem fünfzehnten Lebens- jahre, die Schule durchgemacht haben; es bleibt alsdann noch Zeit genug, auch noch einen prak- tischen Beruf zu ergreifen.
Bedingungen für die Aufnahme in Sexta sind:
1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift;
2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Recht- schreibung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben;
3. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen;
4. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.
Das Schulgeld beträgt für alle Klassen 100 Mark jährlich und ist vierteljährlich voraus- zubezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals vorschriftsmässig ab- meldet ist, hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des Quartals gilt zu Ostern der Beginn des Unterrichts nach den Ferien, für die drei anderen Quar- tale der 1. Juli, der 1. October und der 1. Jannar. Auswärtige Schüler sind nach Rücksprache mit dem Dirigenten so unterzubringen, dass die Gewähr gehöriger Aufsicht gegeben ist. Um den Besuch der Schule aus den in der Nähe der Bahn gelegenen Orten zu erleichtern, wird der Be- ginn des Unterrichts so festgesetzt werden, dass die tägliche Benutzung der Züge möglich ist.
Montag, den 26. April vormittags H Uhr Versammlung der Schüler und Mitteilung des
Stundenplanes. Dienstag, den 27. April vormittags 8 Uhr Beginn des Unterrichts.
Biedenkopf, den 3. April 1897. Der Direktor des Realprogymnasiums professor Esau.


