Jahrgang 
1895
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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler am Montag, den 22. April vormittags 9 Uhr. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich an den Unterzeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten:

1. einem Impfschein. Bei denen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, einem Schein über die Wiederimpfung:

2. einer standesamtlichen Geburtsurkunde:

3. einem Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Schule bezw. einem Zeugnisse der Privatlehrer.

Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9 10 Jahren das geeignetste. Bei jährlicher Versetzung können die Schüler nach sechs Jahren, also nach vollendetem fünfzehnten Lebensjahre, die Schule durchgemacht haben: es bleibt alsdann noch Zeit genug, auch noch einen praktischen Beruf zu ergreifen.

Bedingungen für die Aufnahme in Sexta sind:

1. Gelkufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Drucksehrift:

2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Rechtschreibung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben:

3. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen:

4. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.

Das Schulgeld beträgt für alle Klassen 100 Mark jährlich und ist vierteljärlich vorauszu- bezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals ordnungsmässig abgemeldet ist, hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des Quartals gilt zu Ostern und Michaelis der Beginn des Unterrichts nach den Ferien, für die beiden anderen Quartale der 1. Juli und der 1. Januar. Auswärtige Schüler sind nach Rücksprache mit dem Diri- genten so unterzubringen, dass die Gewähr gehôriger Aufsicht gegeben ist.

Montag, den 22. April vormittags UUnr Versammlung der Schüler und Mitteilung des Stundenplanes.

Dienstag, den 23. April vormittags 8 Uhr Beginn des Unterrichts.

Biedenkopf, den 2. April 1895.

Der Direktor des Realprogymnasiums Professor Esau.