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verwandt worden. Es muss bemerkt werden. dass in Zukunft vorschriftsmässig der ganze oder teilweise Erlass nur bedürftigen Schülern gewährt wird, wenn Betragen und Fleiss wenigstens das Zeugnis ut“ in den wenigstens das Zeugnis„enügend“ besitzen.
dieselben im Leistungen
———/..*.. 2 1.*,.— 77— VII. Mitteilungen an die Schüler und deren .
Eltern.
1. Ordnung der öffentlichen Prüfung.*)
Dienstag, den 25. März 1890.
Vormittags: 9— 9 ½. IV.: Geometrie— Herr Moureau.
9 ½— 10. V.: Latein— Herr Dr. Wolscht. 10— 10 ½. VI.: Rechnen— Herr Köhler. Nachmittags: 2— 2 ½. III.: Geographie— Ilerr lsan. 2 ½— 3. II.: Framösisch— ferr Harff.
Gesang: Sei Lob und Ehr dem höchsten Gut.
Abschiedsrede des Abiturienten Georg Unverzagt.
Gesang: Nun ertönt die Abschiedsweise, nach Isenmann.
Schlusswort des Rektors und Entlassung der Abiturienten.
Choral: Lob, Ehr und Preis sei Gott dem Vater und dem Sohne und dem, der beiden gleich im hohen Himmelsthrone: dem dreieinigen Gott, als er im Anfang war und ist und bleiben wird jetzund und immerdar!
*) Bemerkung: Auf die Prüfung jeder Klasse folgt ein Vortrag eines Schitlers derselben. Die Zeichnungen der Schüler sind im Klassenzimmer der Quinta ausgelegt.
2. Bekanntmachung in betreff des neuen Schuljahres.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 14. Lpril. Die Prüfung der neu eintretenden Schüller findet am Montag, den 14. April, vormittags 8 Uihr, im Schulhause statt. Alle, welche zur Prüfung gestellt werden, müssen ein Zeugnis von der bisher besuchten Schule, einen Impf- schein und, wenn sie das 12. Lebensjahr überschritten haben, auch einen Schein über Wieder- impfung vorlegen. Bedingungen für die Aufnahme in die Sexta sind: 1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift: 2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Recht- schreibung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben: 3. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; 4. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.


