welche zwar nach dem 1. Mai 1879 eingeführt wurden, aber am 1. Juli 1889 nicht mehr im Gebrauch sind.
Cassel, 29. Juni 1889. Das Schulkollegium teilt mit, dass der Ierr Minister mit Rücksicht auf
die ungewöhnliche Hitze der letzten Wochen nachstchendes in Erinnerung gebracht hat:
„Ich halte es für wichtig, dass gleichzeitig die Anstaltsleiter angchalten werden in den Zeiten sommerlicher Ilitze ihre ernsteste Fürsorge der Lüftung der Klassenrämme zu wid- men. Wo es die Verhältnisse gestatten, werden die Fenster der Klassenzimmer auch des Nachts. andernfalls des Abends bis zur Dunkelheit und des Morgens von 4 Uhr ab, offen zu halten sein. Schuldienern, welche’sich in der Wahrnehmung der hierdurch zeitweise für sie vermehrten Mühewaltungen unzuverlässig oder säumig zeigen, sind strenge diipli- narische Massregeln in Aussicht zu stellen.“
Cassel. 2. Juli 1889. Dus Königliche Provinialschulkollegium teilt mit, dass mit Rücksicht auf das ahnthalsängerbundesfest vom 13. bis 15. Juli in unserm Städtchen am Montag. den 15. Juli, der Unterricht auställt, dagegen die grossen Ferien anstatt am 15. August erst am 16. JAugust ihren Anfang nehmen.
Cassel, 14. November 1889. Der Herr Minister verfügt. dass bei Anordnung der vorgesetzten Dienstbehörde erfolgter Versetzung von Beamten und Militärs, welche ihre Söhne von der höheren Lehranstalt des bisherigen Wohnortes an eine solche des neuen Wohnortes über- siedeln lassen, ist das Schulgeld, an den betreffenden staatlichen höheren Lehranstalten nur nach Verhältnis der Zeit, in welcher die Knaben die Schule besucht haben, nicht aber für das ganze Vierteljahr zu erheben. Das Königl. Provinzial-⸗Schulkollegium hat darauf himzuwirken, dass die gleichen Grundsätze auch bei allen nicht staatlichen Lehranstalten zur Anwendung gelangen.
Cassel, 8. Januar 1890. Das Königl. Provinzial-Schulkollegium teilt mit, dass infolge starker Verbreitung der Influenza unter der Schuljugenl auf Wunsch der Sanitäts-Behörde den Unterricht vom 7. bis zum 12. Jannar ausfallen darf.
Cassel. 23. Januar 1890. Das Königl. l'rovinzial-Schulkollegium teilt einen Erlass des Herrn Kultusministers mit. welcher bestimmt, dass vom Beginn des nächsten Etatsjahres(1. April 1890) in den höheren Lehranstalten eine von der physikalisch-technischen Reichsanstalt in Berlin geprüfte Stimmgabel anzuwenden sei, für welche der von der Stimm-Konferen⸗ festgesetzte Normalstimmton massgebend ist. Die Beschaffung dieser Stimmgabeln, sowie die Kosten der U'mstimmung der als Lehrmittel dienenden Orgeln und Klaviere sind von den genannten Anstalten zu bestreiten.
—, J., 1A.S2 III. Chronik der Schule.
1. Die Eröffnung der Schule fand am Montag, den 29. April 1889, in üblicher Weise unter
Bekanntmachung der Schulgesetze statt: auch wurden die neu eintretenden Schüfer durch


