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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
Das Königliche Provinzial-Schulkollegium teilt unter dem 12. März 1887 eine Circular- Ministerial-Verfügung vom 25. Februar 1887 mit, welche darauf hinweist, dass, nach- dem durch Circular-Erlass vom 25. Juni 1883 die Behörden und Beamten des Unter- richts-Ressorts Anweisung erhalten hätten, der Bestellung von Papier für ihren Bedarf das Ries zu 1000 Bogen als Einheit zu Grunde zu legen, es sich empfehle, diesen Zählungsmodus auch in den Schulunterricht einzuführen. Das Königl. Provinzial- Schulkollegium ordnet für die höheren Lehranstalten, sowie die Schullehrerseminare seines Verwaltungsbezirks das Erforderliche an und wird insbesondere bei der Prüfung von Rechenbüchern für die Aufnahme des neuen Modus Sorge tragen.
Oassel, 28. Juni 1887. Mitteilung, dass durch das Reichsgesetz vom 28. Mai, betr. den Servis- tarif und die Klasseneinteilung der Orte(Reichsgesetzblatt 1887 Nr. 15 Seite 159), die Stadt Biedenkopf aus der 5. nach der 4. Servisklasse vom 1. April versetzt worden ist.
Cassel, 22. August 1887. Der Beitritt zum YVereine für Nassauische Altertumskunde und Ge- schichtsforschung in Wiesbaden wird der Anstalt empfoblen.
Oassel, 18. October 1887. ÜUbersendung des neuen Etats vom 1. April 1888— 1894 mit dem Bemerken, dass durch Verfügung des Herrn Unterrichtsministers das Schulgeld auf durchschnittlich 70 M. pro Kopf und Jahr erhöht werden muss. Es sind demnach an Schul- geld vom 1. April 1888 zu zahlen: VI und V: 60 M.; IV: 70 M.; III und II: 80 M.
Cassel, 22. December 1887. Mitteilung, dass die Osterferien 1888 am Freitag, den 23. März, ihren Anfang nehmen, und das Schuljahr 1888,/89 demgemäss erst Dienstag, den 10. April, eröffnet werde.
III. Chronik der Schule.
1. Die Eröffnung der Schule fand am Montag, den 18. April 1887, in üblicher Weise unter Bekanntmachung der Schulgesetze statt; auch wurden die neu eintretenden Schüler durch Handschlag verpflichtet. Der Unterricht wird am Freitag, den 23. März d. J., geschlossen werden. Die Ferien waren:
Osterferien: von Donnerstag, den 31. März, bis Sonntag, den 17. April. Pfingstferien: von Samstag, den 28. Mai, bis Sonntag, den 5. Juni. Grosse Ferien: von Samstag, den 13. August, bis Sonntag, den 18. September. Weihnachtsferien: von Samstag, den 24. December, bis Sonntag, den 8. Januar 1888. 2. Durch Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 3. Juni 1887 wurde
der ordentliche Lehrer Kraatz als ordentlicher Lehrer an das Königliche Gymnasium und Realprogymnasium zu Hersfeld vom 1. October ab berufen.


