— 19—
2. Bekanntmachung in Betreff des neuen Schuljahres.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 3. Mai, vormittags 10 Uhr. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet am Montag, den 3. Mai, vormittags 8 Uhr, im Rektoratszimmer statt. Alle, welche zur Prüfung gestellt werden, müssen ein Zeugnis von der bisher besuchten Schule, einen Impfschein und, wenn sie das 12. Lebensjahr überschritten haben, auch einen Schein über Wiederimpfung vorlegen.
Bedingungen für die Aufnahme in die Sexta sind:
1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift;
2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Recht- schreibung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben;
4. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen;
4. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.
Es ist nicht wünschenswert, sogar für Schule und Schüler nachteilig, wenn, wie es öfter vorgekommen ist, ältere Knaben zur Aufnahme in die Sexta gebracht werden. Die geeignetste Zeit zum Eintritt in diese Klasse ist im Beginn des 10. Lebensjahres. Bei jährlicher Versetzung können die Schüler nach sieben Jahren, also nach dem vollendeten 16. Lebensjahre, die Schule durchgemacht haben; es bleibt alsdann noch Zeit genug, um auch einen praktischen Beruf zu ergreifen. Auch muss bemerkt werden, dass die nen eintretenden Schüler im Besitz der neusten Auflagen der betreffenden Lehrbücher sein müssen.
Anmeldungen neuer Schüler nimmt entgegen
Der Rektor: Dr. Gruno.
—-,—ℳ—;


