Jahrgang 
1882
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Bedingungen für die Aufnahme in die Sexta sind: 1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; 2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Rechtschrei- bung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben; 3. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; 4. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.

Es ist nicht wünschenswert, sogar für Schule und Schüler nachteilig, wenn, wie es öfter vorgekommen ist, ältere Knaben zur Aufnahme in die Sexta gebracht werden. Die geeignetste Zeit zum Eintritt in diese Klasse ist im Beginn des 10. Lebensjahres. Bei jährlicher Versetzung können die Schüler nach sieben Jahren, also nach dem vollendeten 16. Lebensjahre, die Schule durchgemacht haben; es bleibt alsdann noch Zeit genug, um auch einen praktischen Beruf zu ergreifen.

Anmeldungen neuer Schüler nimmt in den Vormittagsstunden der letzten Ferienwoche entgegen

Der Rektor: Dr. Gruno.

Schlussbemerkung.

Die Berechtigungen, welche durch den Besuch einer vollberechtigten höheren Bürgerschule, zu denen die unsrige gehört, erworben werden, sind: I. Die Reife für Secunda befähigt zu Aufnahme: a, in die Königliche Gärtnerlehranstalt; b, in eine höhere Gewerbschule; c, in das Königliche Musikinstitut und in die akadem. Hochschule für Musik in Berlin; d, zur Prüfung als Zeichenlehrer; e, zur Aufnahme in die Hauptkadettenanstalt zu Lichterfelde. II. Die Reife für Obersecunda befähigt zum einjährig-freiwilligen Militärdienst, zur Apothekerprüfung und zum Eintritt als Kadett bei der Kaiserlichen Marine. III. Das Zeugnis der Reife für die Prima der Realschule 1. O., mithin das Entlassungs- zeugnis der vollberechtigten höheren Bürgerschule, ermöglicht die Zulassung: a, zur Approbation als Zahnarzt; b, zum Justiz-Subalterndienst; c, zum Subalterndienst in der Provinzial-Verwaltung; d, für die Feldmesserprüfung; e, zu der Markscheiderprüfung; f, zu dem Besuch der Königl. Tierarzneischule; g, zum Fähnrichsexamen; h, zum Militärmagazindienst; i, zum Büreaudienst bei der Berg-, Hütten- und Salinen-Verwaltung; k, zum Eintritt in den Staats-Eisenbahndienst und in die Staats-Eisenbahn-Verwaltung; l, zum Maschinen-Ingenieur; m, zum Eintritt in die Kaiserliche Reichsbank; n, ausnahmsweise zur Qualifikation zur Anstellung als Postélève.