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1, Vollendung des 9. Lebensjahres;
2, Gelünfigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift;
3, Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Rechtschrei- bung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben;
4, Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit gunzen Zahlen;
5, Einige Kenntnis der biblischen Geschichte. Anmeldungen neuer Schüler nimmt in den Vormittagsstunden der letzten Ferienwoche
entgegen
Bedingungen für die Aufnahme in die Sexta sind:
Der Rektor: Or. Gruno.
Schlussbemerkung.
Die Berechtigungen, welche durch den Besuch einer vollbercehtigten höheren Bürgerschule,
4 zu denen die unsrige gehört, erworben werden, sind:
l.
II. Die Reife für Obersecunda befähigt zum einjährig-freiwilligen Militärdienst,
Die Reife für Socunda befühigt zu Aufnahnme:
a, in die Königliche Gärtnerlehranstalt:
b, in eine höhere Gewerbeschule;
in das Königliche Musikinstitut und in die akadem. Hochschule für Musik in P'erlin; 1, zur Prüfung als Zeichenlehrer;
„zur Aufnahme in die Ilauptkadettenanstalt zu Lichterfeldo:
f, zur Aufnahme in die Königl. Militür-Kossarztschule zu Berlin.
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₰½
zur Apothekerprüfung und zum Eintritt als Kadett bei der Kaiserliehen Marine.
III. Das Zeugnis der Reife für die Prima der Realschule 1. O., mithin das Entlassungs-
zeugnis der vollberechtigten höheren Bürgerschule, ermöglicht die Zulassung:
4
1
a, zur Approbation als Zahnarzt;
b, zum Justiz-Subalterndienst;
c, zum Subalterndienst in der Provinzinl!-Verwaltung:
d, für die Feldmesserprüfung;
e, zu der Markseheiderprüfung;
f, zu dem Besuch der Königl. Tierarzneisehule;
g, zum Fühnrichsexamen;
h, zum Militärmagnzindienst:
i, zum Bürenudienst bei der Berg- Ilütten- und Salinen-Verwaltung; k, zum Eintritt in den Staats-Eisenbahndienst und in die Stauts-Eisenbahn-Verwaltung:; l, zum Maschinen-Jugenieur;*
m, zum Fintritt in die Kniserliche Reichsbank:
n, ausunhmsweise zur Qunlifikation zur Anstellung als L'ostéléve.
—S=ene


