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einer und mehreren Unbekannten; Repetition der Gleichungen erſten Grades. Das Wichtigſte aus der Lehre von den imaginären Größen. Die arithmetiſchen und geometriſchen Reihen. Häusliche Aufgaben aus den bürgerlichen Rechnungsarten.
Zeichnen. 2 St. mit III und IV. Köhler. Zeichnungen von Köpfen nach Vorlagen, Zeichnungen nach ornamentalen Gypsmodellen mit Kreide, Anfänge der Deſkriptive.
Geſang. 2 St. alle Klaſſen kombiniert. Köhler. Uebungen zur Bildung der Stimme und des Ge⸗ höres. Choräle ein⸗ und dreiſtimmig; Volkslieder zwei⸗, drei⸗ und vierſtimmig. Kenntniß der Noten.
Turnen. 2 St., alle Klaſſen kombiniert. Köhler. Frei⸗ und Ordnungsübungen. Stabturnen. Uebungen am Barren, Reck und Sprunggerüſt.
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B. Statiſtiſche Verhältniſſe.
1. Curatorium. Mitglieder desſelben ſind gegenwärtig die Herren: Landrath Seyberth, Pfarrer Uhrig, Bürgermeiſter Unverzagt, Gemeinderath Sommerlad und der Rektor. 2. Das Lehrerkollegium beſteht zur Zeit aus dem Rektor Vogt, den ordentlichen Lehrern Dr. Mertz, Dr. Wackermann, Eſau, Harff und Wiskemann und dem Elementar⸗ und techniſchen Lehrer Köhler. 3. Schülerbeſtand: II. III. IWV. V. VI. Summa
Frequenz zu Anfang des Schuljahres 1876/77... 3 11 66 Darunter Neuaufgenommene..... 1 15 17 Abgang im Laufe des Schuljahres....... 1 1 7 Zugang 1„„„.... 2 1 3 Demnach gegenwärtiger Beſtand. 12 12 15 21 62 Von dieſen Schülern ſind der gondeſſon nas
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60 —— —
d0
a, evangeliſch.......„ 61
b, israelitiſth.. 1 1 der Heimath nach
a, ortsangehörige........... 44
b, auswärtige........ 18
Durchſchnittsalter am 1. April 1877... 15 11* 3 15 J. 13 ½⁄: J 12 ¹ J. 11⁵ J.
C. Verfügungen Röniglichen Provinzial-Schulkollegiums.
16. Mai 1876. Für den Fall einer zahlreichen Betheiligung an der bevorſtehenden Verſammlung des heſſen⸗naſſauiſchen Lehrer⸗Vereins ſeitens des Lehrer⸗Kollegiums kann der Unterricht an dem betr. Tage ausgeſetzt werden.
17. Juni 1876. Anträge auf Auszeichnungen, welche durch beſtimmte Ereigniſſe veranlaßt werden, ſind ſpäteſtens 8 Wochen vor dem betr. Zeitpunkte einzureichen.
4. Juli 1876. Mittheilung einer Verfügung des Herrn Miniſters vom 30. Juni, welche die


