Jahrgang 
1914
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Gliederung der Anstalt.

Die Anstalt gliedert sich in das Realgymnasium(nach dem Frankfurter Reform- Lehrplan), die Realschule und die Vorschule. Die Klassen VI. bis IV., in denen als einzige Fremdsprache das Französische gelehrt wird, bilden den gemeinsamen Unterbau für das Realgymnasium und die Realschule. Bei der Versetzung der Schüler nach U. III. haben sich die Eltern für die eine oder die andere Schulgattung zu entscheiden. Das Realgymnasium(mit Lateinunterricht von U. III. ab und englischem Unterricht von U. II. ab) führt bis zur Oberprima und gibt durch die Reifeprüfung die Berechtigung zum akademischen Studium. Die Realschule(mit englischem Unterricht von U. III. ab) führt bis zur Untersekunda und vermittelt nur das Einjährigen-Zeugnis.

Schüler der Realschule, die die Reife für ein Studium erwerben wollen, finden nach Ablegung der Schlußprüfung in U. II. sofort Aufnahme in der O. II. einer Ober- realschule.