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Aufnahme der Schüler und Schulgeld betr.
Die Aufnahme erfolgt in der Regel: a) in die Vorschule mit vollendetem sechsten und b) in die Sexta mit vollendetem neunten Lebensjahre. Ausnahmsweise werden Schüler zur Aufnahme zuge- lassen, wenn sie bis zum 1. Oktober d. J. 6 bezw. 9 Jahre alt werden und geistig und körperlich genügend entwickelt sind.
Die elementaren Vorkenntnisse, welche bei der Aufnahme in die Sexta nachgewiesen werden müssen, sind folgende: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntnis der Redeteile; eine leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen;: Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und Neuen Testamentes.(Wiese-Kübler, Verordnungen und Gesetze. Band I, Seite 71 8 1.
Das Eintrittsgeld für die Hauptanstalt ist auf 12 Mark festgesetzt.
Das Schulgeld beträgt für in Biebrich wohnende Schüler:
1) In den Vorschulklassen........................... Mk. 90 2)»„ Realschulklassen......................„ 130 3)„„ Realprogymnasialklassen..................„ 130
Alle Schüler, die von auswärts die Hauptanstalt besuchen, haben 20 Mark Schulgeld mehr zu zahlen. Die Einzahlung des Schulgeldes hat vierteljährlich im voraus bei der hiesigen Stadtkasse zu erfolgen.
Ferien für das Schuljahr 1911/1912.
Osterferien: Pfingstferien: Sommerferien: Schulschluß: Mittwoch, 5. April 1911 Freitag, 2. Juni 1911 Freitag, 21. Juli 1911 Schulanfang: Donnerstag, 20. April 1911 Dienstag, 13. Juni 1911 Dienstag, 22. August 1911 Herbstferien: Weihnachtsferien: Osterferien: Schulschluß: Samstag, 7. Oktober 1911 Donnerstag, 21. Dezember 1911 Samstag, 30. Mar⸗ 1912
Schulanfang: Donnerstag, 19. Oktober 19011 Donnerstag 4. Januar 1912.
Sprechstunden des Direktors und der Lehrer.
Zwar ist seitens der Eltern von dieser Einrichtung im verflossenen Jahre reich- licher als früher Gebrauch gemacht worden, aber doch immer nicht ausgiebig genug. Die Zeit der Sprechstunden wird im unteren Hausflur und in allen Klassenzimmern durch Anschlag bekannt gemacht, so daß jeder Schüler imstande ist, seine Eltern darüber genau zu unterrichten. In den Sprechstunden können sich die Eltern über Fleiß, Aufmerksamkeit, Betragen und Leistungen ihrer Söhne Auskunft verschaffen und, wenn die Leistungen’hinter den Anforderungen der Klasse zurückbleiben, auch Rat über etwa zu ergreifende Maßregeln erhalten. Wenn sich auf diese Weise die Eltern über die Fortschritte ihrer Kinder während des ganzen Schuljahres auf dem Laufenden erhalten. werden auch die oft recht unzweckmässigen Besuche der Eltern kurz vor Schluss des Schuljahres, die nur die Versetzung der Schüler betreffen, von selbst weg- fallen Doch stehen der Direktor und die Lehrer hinsichtlich anderer Fragen auch gegen Ende des Schuljahres den Eltern stets gern mit Rat und Tat zur Seite. Uber- die Leistungen und Fortschritte der Schüler geben übrigens auch die Hefte derselben Auskunft. Es ist daher dringend wünschenswert, daß sich die Eltern die Hefte der Söhne öfters vorlegen lassen, wobei sie auch auf eine saubere und gute Handschrift hinweisen können, die gerade in den häuslichen Arbeiten oft zu wünschen übrig läßt. Der Eifer der Schüler wird durch die Aufmerksamkeit, die die Eltern den Hausaufgaben widmen, sicherlich gesteigert werden. Unbedingt müssen auch die Eltern darüber wachen, daß ihre Söhne die Hausaufgaben rechtzeitig und vor allen Dingen selbständig


