4 Nachrichten
— 4 über das 5 S Schufjahr 1870-71. 1 Lehrverfassung.
A. Das Lehrer-Collegium
besteht aus folgenden Mitgliedern:
1 Dr. Schäfer, Rector.
N. Hebgen, ordentlicher Lehrer, F. Wéesthofen,„ 3
F. Pfeiffer, 3
. C. Sopp; Elementarlchrer, . H. Feix; 5
. Pfarrer Bickel, evangelischer Religionslehrer.
. Küppers-Deutschmann, katholischer Religionslehrer,
. Lehrer Harrach, Hilfslehrer für Gesang und Schreiben.
Den Religionsunterricht der israelitischen Schüler ertheilt Herr S. Baer.
B. Unterricht.
— deerr allgemeine Lehrplan für die höhere Bürgerschule(Wiese I. 47) ist seit dem Vorjahre in allen Classen durchgeführt; nur der obligatorische Unterricht in Latein har sich von unten auf nunmehr erst bis zur Tertia entwickelt, während in den beiden Ober- classen dieser Unterrichtsgegenstand bisher noch facultativ geblieben ist. Der zweijährige Cursus in Secunda bezweckt einestheils Wiederholung und Befestigung des im ersten Jahre behandelten Lehrstoffs, andererseits wird bei den Lehrobjecten auf einen gewissen Turnus Bedacht genommen: so führen wir in der lateinischen, französischen und eng- lischen Sprache den Obersecundaner weiter, während in der Mathematik in dem einen Jahre Stereometrie, im andern Trigonometrie,— in der Physik Mechanik abwechselnd mit der Lehrervom Schall, Licht, Magnetismus und Elektricität, in der Chemie die Lehre von den Metalloiden wechselnd mit derjenigen von den Metallen vorgenommen wird.
Die Mängel des Turn-Unterrichts sind in Folge der Revision seitens des ersten Civillellrers der königl. Central-Purn-Anstalt in Berlin, Herrn Dr. Euler's, vom Königl. Provinzial Schul-Collegium gerügt worden und unser Gemeinderath hat darauf bereit- willigst die Mittel zur Erbauung einer Turnhalle zur Verfügung gestellt. Dieselbe soll demnächst in Angriff genommen werden.
Der aesthetischen Bildung sucht die Anstalt Rechnung zu tragen durch den Zeichnen- und Gesang-Unterricht, durch gelegentlichen Besuch des Theaters und der Concerte in Wiesbaden, sowie durch regelmässig wiederkehrende Schulfeierlichkeiten. Recht Sehr zu wünschen bleibt eine allgemeinere Benutzung der günstigen Gelegenheit zur musikalischen Ausbildung.
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