Jahrgang 
1915
Einzelbild herunterladen

VII. Bekanntmachungen.

Zur Aufnahme in die unterste, die VI. Klasse des Seminars gelangen in der Regel begabte, gesunde und kräftige Knaben mit guter Volksschulbildung. Nach Klasse V treten oft Schüler der Klasse IIb höherer Lehranstalten, die schon im Besitze der Ein- jährigenberechtigung sind. Da der Pädagogikunterricht in Klasse IV beginnt, ist für Schüler mit Primareife diese Klasse zum Uebertritt ins Lehrerseminar auch geeignet, wenn die jungen Leute in Klavier- und Violinspiel hinreichend vorgebildet sind.

In dienstlichen Angelegenheiten ist der Seminardirektor, wenn er nicht auswärts beschäftigt ist, von 11 bis 1 Uhr in seinem Dienstzimmer zu sprechen. Er empfiehlt aber auswärtigen Besuchern, sich vorher schriftlich oder telefonisch unter Nr. 54 an- zumelden. An Sonntagen hat der Direktor nur in dringenden Fällen Sprechstunde.

Der Anmeldung in Berichtform zur Aufnahmeprüfung sind für 1,50 Mark hessische Stempelmarken aufzukleben und folgende Papiere beizufügen:

1. Ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

2. Ein Geburtsschein.

3. Ein Zeugnis des zuständigen Grossh. Kreisgesundheitsamtes über die körperliche

Tauglichkeit des Präparanden zum Lehrerberufe.

4. Die letzten Schulzeugnisse.

5. Eine ortsgerichtlich beglaubigte Erklärung des Vaters oder des Vormundes, die zur Ausbildung des Präparanden nötigen Mittel aufbringen zu können und zu wollen.

Der letzte Impfschein.

7. Selbstgefertigte Probeschrift und Probezeichnung.

Die Aufnahmeprüfung für 1915/16 beginnt am 25. März 1915, vormittags 8 Uhr.

Das neue Schuljahr 1915/16 fängt am 19. April an. Die Zöglinge des Seminars haben sich am Tage vorher um 6 ½ Uhr zu versammeln.

Die Ferien sind in 1915/16 voraussichtlich folgende:

Pfingstferien vom 23. bis 30. Mai.

Sommerferien vom 12. Juli bis 9. August.

Herbstferien vom 3. bis 17. Oktober.

Weihnachtsferien vom 23. Dezember 1915 bis 5. Januar 1916.

Bensheim, im NMärz 1915.

Grossh. Direktion des Ernst-Ludwigs-Seminars.

Geiger.