tretendem unglücklichen Falle, daß wieder Kranke ins Hoſpital aufge⸗ nommen werden ſollten, es zur Aufnahme derſelben an Zimmern fehle, mithin notwendig ſei, daß eines oder das andere von den Schulzimmern vorbehalten werde.“ Da die Schwierigkeiten der Durchführung eines regelrechten Unterrichts ſich häuften, faßte der Schulſynod den Beſchluß, bei dem„Großherzogl. Hochweislichen, Gnädigen Miniſterium“ vorſtellig zu werden,„daß das hieſige Hoſpital als Bürgerhoſpital, nicht aber für das Militär geſtiftet und eingerichtet ſei... und um ſo weniger dazu ferner brauchbar ſein könne, weil ſonſten zu befürchten, daß, wenn Mili⸗ tärperſonen, mit einer anſteckenden Krankheit behaftet, dahin verlegt würden, gar leicht auf ſolche Art, wenn Studenten ſich auch allda zugleich verſammeln, eine Krankheit verbreitet werden könne.“
Es dauerte aber bis zum Jahre 1838, bis man die Verlegung des Gymnaſiums ernſtlich erwog. Damals ſchlug das Kreisamt der Stadt die Miete des Wambolder Hofes vor. Allein die ſchulmäßige Einrich⸗ tung dieſes Hauſes hätte koſtſpielige bauliche Veränderungen verurſacht. Auch wollte Herr von Wambold einen Mietvertrag nur auf 3 Jahre — bis 1842— abſchließen. Daher kaufte die Stadt auf Antrag des Direktors Helmdas Hausdes Beigeordneten Appiano für 5 000 Gulden(heute Möbelſchreinerei von Wolf in der Hindenburg⸗ ſtraße). Der Stadt blieb das Eigentumsrecht am neuen Schulgebäude gewahrt für den Fall, daß das Gymnaſium von Bensheim wegverlegt werden ſollte. Erſt 184 0 erfolgte der Umzug in das neue Heim, nachdem der Benefiziatenfonds auf Verlangen des Kreisamts die für Anſchaffung neuer Schulbänke nötigen Geldmittel bewilligt hatte. 29 Jahre diente das Appiano'ſche Haus den Zwecken der Schule. An„Geiſt“ ſollte es darin nicht fehlen. Ein Bürger namens Reh hatte nämlich in dem Gymnaſialgebäude eine Anlage für eine Branntweinbren⸗ nerei errichtet und wurde aufgrund eines Konferenzbeſchluſſes vom Dezember 1850 erſucht, ſie binnen 4 Wochen zu entfernen,„weil eine ſolche Anlage mit der Würde der Anſtalt nicht vereinbar ſei und weil durch dieſelbe die Diſziplin vorausſichtlich auf mannigfache Weiſe ge⸗ ſtört werde.“
Auch an freien Tagen war kein Mangel:; denn ſo erklärt ſich der Beſchluß des Lehrerkollegiums vom Dezember 1850,„die bisher übli⸗ chen Ferien an den Namenstagen der einzelnen Lehrer abzuſchaffen, um Gleichförmigkeit mit den anderen Anſtalten herzuſtellen.“
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