„Bei dem heutigen Zuſammentritt wurde vorderſamſt das Auf⸗ ſteigen der Gymnaſiaſten in die höheren Klaſſen und die Annahme der Elementarſchüler zur erſten Klaſſe zur Ueberlegung genommen. Man hat zwar, ſoviel als möglich war, die letzt eingeſchickten Zuſätze zum Studienplane zu befolgen geſucht; indeſſen konnten dieſelben doch noch nicht nach der ganzen Strenge zur Norm genommen werden, weil ſonſt wenige oder gar keine Schüler in die Schulen hätten aufgenommen werden können, nicht zwar, als ob eine Schuld in den Herren Profeſſoren oder in dem Fleiß mancher Schüler läge, ſondern weil gegenwärtig die Auswahl der Talente nicht ſo ergiebig als auch weil die Zeit zu kurz eingeſchränkt war, daß die Zuſätze nach der Vorſchrift ganz genau hätten befolgt werden können. Man wird ſich aber in Zukunft nach Möglichkeit befleißigen, denſelben nachzuleben.“
Auch zur Beſeitigung der dritten Haupturſache der mangelhaften Fortſchritte an dem Bensheimer Gymnaſium— allzu freigebig einge⸗ richtete Spieltage und ſchlechtes Betragen der Schüler außerhalb der Schule— ergehen in den Zuſätzen Anweiſungen, die teilweiſe recht vernünftig erſcheinen, ſo über die Regelung der Vertretung erkrankter Lehrer, Dienſtbefreiung nur bei wichtigen Anläſſen, den pünktlichen Beginn der Anterrichtsſtunden, die durch keine Nebenbeſchäftigung unter⸗ brochen werden dürfen(eine Mahnung, die wohl immer wieder ange⸗ bracht erſcheint).— Ueber das Verhalten und Benehmen inner⸗ und außerhalb der Schule, in den Häuſern und auf den Straßen werden ſtrenge Anordnungen erteilt. In vielen weſentlichen Punkten ſind ſie ſchon in den Schulgeſetzen enthalten, die Leitung und Lehrer des Gym⸗ naſiums von ſich aus ſchon 1807 entwarfen und„nach denen ſich in Zu⸗ kunft die Schüler des hieſigen Gymnaſiums zu benehmen hätten.“ Dieſe Schulordnung war in jeder Klaſſe aufgehängt und mußte alle 4 Wochen zur ſtrengſten Befolgung von einem Schüler vorgeleſen werden. Einige dieſer Beſtimmungen ſollen hier wörtlich nach dem Protokollbuch wie⸗ dergegeben werden:
a)„Alle Schüler ſind verpflichtet, einem jeden Lehrer des Gym⸗ naſiums beſonders— denn die andern, die ihre Lehrer vorher waren oder ſolche hätten ſein können, ſind nicht ausgeſchloſſen— zu gehorchen, ihm in allen Rückſichten alle äußerlichen Kennzeichen der Achtung und Ehrerbietung darzulegen. Jeder Fehler wider die ſchuldige Achtung, jede Widerſetzlichkeit gegen ihre Befehle oder guten Räte oder halsſtar⸗ rige Nichtbefolgung derſelben wird exemplariſch geſtraft, weil jeder
23


