Jahrgang 
1936
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naſium, nicht minder aber auch in der Nachſicht und Milde, mit der die Schüler, ohne das Jahrespenſum ſich angeeignet zu haben, in die höhere Klaſſe vorrückten, und ſchließlich in den allzu freigebig einge⸗ räumten Spieltagen und der mangelhaften häuslichen Erziehung.

Die Schulbehörde erließ daher ſehr bald eine Reihe von Zuſätzen, zu jener Schulordnung von 1804, die von geſundem pädagogiſchen Takt und Verſtändnis und ſtarkem Verantwortungsgefühl für die geiſtige und ſittliche Erziehung der Jugend zeugen. So wird gefordert, daß eine ſtrenge Aufnahmeprüfungungenügend vorbereitete oder nicht gut geſittete Knaben vom Gymnaſium künftig fernhalten müſſe. Alſo ſcharfe Schülerausleſel Eine Forderung, die gerade auch heute wieder im Intereſſe der höheren Schule ſehr ſtark betont werden muß.

Um allzu milden Verſetzungen vorzubeugen, verlangen jene Zuſätze, daß alle Lehrer mit den Lehrplanforderungen und dem Stoffumfang für die einzelnen Klaſſen genau vertraut ſein müßten ſie werden erneut feſtgelegt und daßjeder Schüler, der bei der Endprüfung nicht be⸗ ſtehe und die vorgeſchriebenen Lehrgegenſtände nicht beherrſche, ſeine Klaſſe wiederholen müſſe.

Die verſchärften Zuſätze zur Schulordnung ſcheinen zwar ſchnell, aber nicht auf die Dauer gewirkt zu haben. Denn ſchon bei der nächſten Prüfung im Jahre 1809 forderten mindeſtens die Klaſſen des Prof. Forcherdie volle Zufriedenheit und den höchſten Beifall des Großh. Kirchen⸗ und Schulrats heraus. Andererſeits mußte die Mahnung nach ſtrammer Ausleſe und erhöhten Anforderungen 10 Jahre ſpäter wie⸗ derholt werden.

Im Jahre 1819 hob der Großherzog das Geſetz von 1774, das nicht nur in Heſſen Bürger⸗ und Bauernſöhnen das Studium ver⸗ bot, auf; aber um ſo mehr ſollten die Vorſtände der höheren Lehr⸗ anſtalten darauf ſehen,daß talentloſe Jungen vom Gymnaſium zu⸗ rückgehalten und entfernt würden; erneute und zweckmäßige Prüfungen könnten hier aufklären und rechtzeitig die Unberufenen vor dem Stu⸗ dium warnen.

Aber allzu genau ſcheint es das Gymnaſium mit jenen Forderungen nicht genommen zu haben. In dem älteſten Protokollbuch unſerer An⸗ ſtalt, das die Zeit von Dezember 1807 bis 1873 umfaßt, heißt es in

einem Verhandlungsbericht vom 22. September 1809 wörtlich:

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