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V. Mitteilungen an die Eltern.
Schulgeldermäßigung. Schüler, deren Geſchwiſter irgend welche andere Schulen — auch Fachſchulen— beſuchen, haben Anſpruch auf Ermäßigung des Schulgeldes. Es liegt im Intereſſe der Eltern, der Schule zur richtigen Bemeſſung des Schulgeldes ſofort bei Beginn des Schuljahres die nötigen Unterlagen zu geben.
Befreiung vom Schulgeld erfolgt nur auf Nachſuchen und ſtets nur auf ein Jahr. Die Geſuche müſſen deshalb jährlich am Anfang des Schulſahres erneuert werden. An Schüler, die neu in die Schule eintreten, werden Freiſtellen im erſten Jahre nur in Aus⸗ nahmefällen vergeben.
Wir ſehen uns veranlaßt, auf den§ 5 der Schulordnung erneut hinzuweiſen, der folgende Beſtimmung enthält: Jede Verſäumnis von Lehrſtunden, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten außer in beglaubigten Notfällen oder infolge unvermeidlicher Hinder⸗ niſſe, iſt ſtrafbar, wenn nicht vorher bei dem Direktor oder dem Klaſſenführer Urlaub eingeholt iſt. Muß ein Schüler wegen Erkrankung länger als einen Tag fehlen, ſo iſt der Schule ſpäteſtens am zweiten Tag Mitteilung zu machen.
.Befreiung von allgemein verbindlichen Lehrſtunden.— dazu gehören auch Turn⸗
und Spielſtunden— kann nur durch den Direktor und nur für kürzere Zeit erteilt werden, wenn triftige Gründe geltend gemacht werden. Arztliche Zeugniſſe müſſen nach genau vorgeſchriebenen Geſichtspunkten ausgeſtellt ſein. Formulare werden bei uns koſten⸗ los abgegeben. Anmeldung für ein nicht verbindliches Fach verpflichtet zu regelmäßiger Teilnahme für mindeſtens ein Halbjahr.
. Auswärtige Schüler haben vor der Wahloder vor dem Wechſel einer Wohnung
dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen.
.Für abſichtliche oder fahrläſſige Beſchädigung des Eigentums der Schule hat der Täter
vollen Erſatz zu leiſten. Iſt der Urheber einer Beſchädigung nicht zu ermitteln, ſo kann ſeine ganze Klaſſe für den Schaden haftbar gemacht werden.(§ 12 der Schulordnung.)
.Durch die Schule wird die Verſicherung unſerer Schüler gegen Unfälle innerhalb und
außerhalb der Schule z. B. bei Spaziergängen, Ausflügen, Spielen und allen Veran⸗ ſtaltungen der Schule, ſowie gegen Unfälle auf dem Schulwege vermittelt.— Proſpekte ſind den Eltern zugeſtellt worden. Wir empfehlen dringend den Beitritt, zumal die Prämie äußerſt gering iſt. Vertrauensmann der Anſtalt iſt Studienrat Lüke.
.Direktor und Lehrer ſind ſtets gern zu Rat und Auskunft bereit. Es muß jedoch darauf
hingewieſen werden, daß die Herren während der Unterrichtsſtunden zu Auskünften nicht zur Verfügung ſtehen. Wir empfehlen einen beabſichtigten Beſuch den betr. Herren vor⸗ her anzukündigen.
. Die Aufnahmeprüfungen finden am Montag, den 19. April vorm. 8 Uhr ſtatt. Der
Unterricht beginnt Dienstag, den 20. April 8 Uhr vorm. Nachträgliche Anmeldungen werden noch am Montag, den 19. 3., vorm. 8 Uhr entgegengenommen.
Ferien im Schuljahr 1926/27:
Pfingſtferien: Schulſchluß, Samstag, den 22. Mai. Schulanfang, Montag, den 31. Mai.
Sommerferien:. Freitag,„ 16. Juli.„„„ 16. Aug. Herbſtferien:„ Samstag,„ 25. Sept.„.„ 11. Okt. Weihnachtsferien:„ Mittwoch,„ 22. Dez.„ Donnerstag,„ 6. Jan.
Bensheim, im März 1926. Die Direktion des Gymnaſiums: Kraemer.


