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3. Die schriftlichen Klassenarbeiten werden, soweit möglich, an bestimmten Wochen- tagen angefertigt und verbessert zurückgegeben, und diese Tage zu Beginn des Schuljahres den Eltern mitgeteilt.
4. Wenn die Leistungen oder das Betragen eines Schülers Bedenken erregen, ist eine alsbaldige Rücksprache mit dem betr. Fachlehrer, Klassenlehrer oder dem Direktor wünschenswert. Doch empfiehlt sich im letzten Falle rechtzei- tige vorherige Benachrichtigung seitens des Elternhauses, damit eine voll- ständige Auskunft gegeben werden kann. Der Direktor ist in der Regel jeden Tag während der letzten Unterrichtsstunde von 11 ½— 12 ½ Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen.
5. Um bei dem ungesunden Andrange zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und rechtzeitig den Übergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung ent- sprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, hat Grossh. Mini- sterium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, unterm 24. April 1911 bestimmt, dass Schüler, die in derselben Klasse zum zweitenmale das Lehr- ziel nicht erreichen, durch Beschluss des Klassen-Lehrerrates von dem weiteren Besuche einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.
Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art ist von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; sie wird jedoch in der Regel von vorn- herein zu versagen sein, wenn sich aus dem Zeugnis der früher besuchten Schule die Unfähigkeit zur Weiterarbeit gerade in solchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im wesentlichen übereinstimmen.
6. Auch bei begabten Schülern ist es durchaus wünschenswert, dass sie bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben zu regelmässigem Fleiss angehalten und in ihrer schulfreien Zeit nicht zu Dingen herangezogen werden, welche die nötige Arbeits- und Erholungszeit beeinträchtigen und dadurch den Zweck der Schule gefährden.
7. Ferienordnung im Schuljahr 1914/15: Pfingstferien 31. Mai— 3. Juni, Sommer- ferien 12. Juli— 9. August, Herbstferien 4.— 18. Oktober, Weihnachtsferien 24. De- zember 1914— 6. Januar 1915, Osterferien 28. März— 14. April.
Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums.
Geh. Schulrat Dr. Kieser.


