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den Jahr, durch Herrn Medizinalrat Dr. Groos eine wissenschaftliche Belehrung aller Abiturienten über die gesundheitlichen und moralischen Schäden der Unsittlichkeit und des Alkoholmißbrauches statt. Auch an dieser Stelle sei genanntem Herrn noch einmal für die Liebenswürdigkeit und den sittlichen Ernst gedankt, mit dem er den jungen Leuten väterliche Mahnungen mit auf den Lebensweg gab.
Der Gesundheitszustand unserer Schüler war, abgesehen von einigen Schar- lachfällen und Erkältungserscheinungen während der letzten Wochen, recht befrie- digend.
Für alle der Anstalt gemachten Geschenke sprechen wir hiermit den freund- lichen Gebern unsern verbindlichsten Dank aus.
Das Schuljahr schließt Samstag den 3. April 1000.
V. Bekanntmachungen.
1. Das Schuljahr 1900/10 beginnt Donnerstag den 22. April mit der Aufnahme- prüfung der neuangemeldeten Schüler. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete am 21. April von 8—12 Uhr auf seinem Amtszimmer entgegen. Dabei sind vor- zulegen: Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister mit unterstrichenem Rufnamen, Impfschein und Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt. Die Schüler, welche in die Sexta eintreten wollen, müssen genügende körperliche Ent- wickelung besitzen, 9 Jahre alt sein oder spätestens bis 30. September werden und durch eine Prüfung nachweisen, daß sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung haben und in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen bewandert sind.
2. Die schriftlichen Klassenarbeiten werden soweit möglich an bestimmten Wochen- tagen angefertigt bezw. verbessert zurückgegeben, und diese Tage zu Beginn eines jeden Halbjahres den Eltern mitgeteilt.
3. Wenn die Leistungen oder das Betragen eines Schülers Bedenken erregen, ist eine alsbaldige Rücksprache mit dem betr. Herrn Fachlehrer oder Klassenführer bezw. dem Direktor wünschenswert. Doch empfiehlt sich rechtzeitige vorherige Benachrichtigung oder Anfrage. Der Direktor ist in der Regel jeden Tag während der letzten Unterrichtsstunde von 11 ½— 12 ½ Uhr auf seinem Amts- zimmer zu sprechen.
4. Alle Interessenten werden hiermit auf die„Amtliche Handausgabe der Prüfungs- ordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranstalten des Großherzogtums Hessen“(Großh. Staatsverlag, Darmstadt, Preis 1.20 Mk.) hingewiesen.
Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums:
Dr. Kieser.


