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Zu dem gleichen Tage wurde durch die Gnade unseres Landesfürsten den Oberlehrern Prof. Dr. Langstroff und Prof. Henkelmann das Ritterkreuz I. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen.
Am 5. Dezember wohnte Herr Geheimer Oberschulrat Nodnagel dem Unter- richt in mehreren Klassen bei.
Montag, den 27. Januar fand ab vormittags 10 Uhr in der Turnhalle eine sehr gut besuchte öffentliche Kaiserfeier statt. Zur Aufführung gelangte das Melodram „Deutschland zur See“, komp. von Mang. Herr Dr. Hahn behandelte in der Fest- rede das Problem des lenkharen Luftschiffes.
Am 24. Februar wohnte Herr Prälat Dr. Flöring dem evangelischen Religi- onsunterrichte in mehreren Klassen bei.
Mittwoch, den 27. Februar, nachmittags 4 Uhr fand entsprechend einer An- ordnung Großh. Ministerialabteilung für Schulangelegenheiten eine ärztliche Be- lehrung der Abiturienten über sittliche und gesundheitliche Fragen statt. Es nahmen sämtliche Schüler der Ia mit Zustimmung ihrer Eltern an dieser Veranstaltung teil. Herr Medizinalrat Dr. Groos entledigte sich der Aufgabe in ebenso warmherziger wie feinfühliger Weise, wofür ihm auch hier noch einmal herzlich gedankt werden soll.
Unter dem Vorsitz des Herrn Geheimen Oberschulrats Nodnagel wurde am 4. März die mündliche Reifeprüfung abgehalten, die 17 Schüler bestanden.
An einem stenographischen Kursus unter Leitung des Herrn Lehrers Michel beteiligten sich 26 Schüler der Klassen IIb-— Ib.
Der Gesundheitszustand unserer Schüler war, von einer leichteren Influenza- epidemie in den Monaten Januar und Februar abgesehen, im allgemeinen recht be- friedigend.
Für alle der Anstalt gemachten Geschenke sprechen wir hiermit den freund- lichen Gebern unsern verbindlichsten Dank aus.
Das Schuljahr schließt Samstag, den 11. April 1908.
V. Bekanntmachungen.
1. Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt Donnerstag, den 30. April. Anmel- dungen nimmt der Unterzeichnete am Mittwoch, den 20. April, von 8—11 Uhr in seinem Amtszimmer entgegen. Ausser dem ärztlichen Zeugnis über erfolg- reiche Impfung bezw. Wiederimpfung und dem Abgangszeugnis der zuletzt be- suchten Anstalt ist auch ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister mit unterstrichenem Rufnamen beizubringen. Die Schüler, welche in die Sexta ein- treten wollen, müssen genügende körperliche Entwickelung besitzen, 9 Jahre alt sein oder bis 30. September werden und durch eine Prüfung nachweisen, daß sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung haben und in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen bewandert sind.
2. Die schriftlichen Klassenarbeiten werden soweit möglich an bestimmten Wochen- tagen angefertigt bezw. verbessert zurückgegeben und diese Tage zu Beginn eines jeden Halbjahres den Eltern mitgeteilt.
3. Wenn die Leistungen oder das Betragen eines Schülers Bedenken erregen, ist eine alsbaldige Rücksprache mit dem betr. Herrn Fachlehrer oder Klassenführer be- ziehungsweise dem Direktor wünschenswert. Doch empfiehlt sich rechtzei- tige vorherige Benachrichtigung oder Anfrage. Der Unterzeichnete ist in der Regel jeden Tag während der letzten Unterrichtsstunde auf seinem Amts- zimmer zu sprechen.
4. Alle Interessenten werden hiermit auf die Amtliche Handausgabe der Prüfungs- ordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranstalten des Großherzogtums „Hessen“(Großh. Staatsverlag, Darmstadt, Preis 1.20 Mk.) hingewiesen.
Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums: Dr. Kieser.


