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Samstag, den 26. Januar, ab vormittags 9 ½ Uhr, fand in der festlich ge- schmückten Turnhalle eine öffentliche Kaiserfeier statt, die ausserordentlich stark besucht war. Zur Aufführung gelangte in gekürzter Form Schillers Braut von Mes- sina, die Chöre in Musik gesetzt von Selle. Zum Schlusse brachte der Unterzeich- nete das Kaiserhoch aus.
Dienstag, den 19. Februar wurde unter dem Vorsitz des Herrn Geheimen Oberschulrates Nodnagel aus Darmstadt die mündliche Reifeprüfung abgehalten. Zu derselben meldeten sich 24 Schüler der Oberprima, von denen 23 das Reifezeug- nis erhielten; darunter konnten 15 vom Mündlichen ganz entbunden werden.
Der Gesundheitszustand der Schüler war im ganzen recht befriedigend; da- gegen wurde das Lehrerkollegium, ganz abgesehen von dem oben erwähnten To- desfall, durch kürzere oder längere Erkrankungen von Mitgliedern öfters heim- gesucht.
Mit dem Schlusse des Schuljahres scheidet das ausserordentliche Mitglied unseres Lehrerkollegiums, Herr Pfarrer Ausfeld, nach achtjähriger erfolgreicher Tä- tigkeit aus dem Schuldienst aus, um das Pfarramt an der Johannesgemeinde in Giessen zu übernehmen. Sein sittlicher Ernst und seine herzgewinnende Güte sichern ihm ein gutes Andenken. Möge ihm auch in seinem neuen Amte eine segens- reiche Wirksamkeit beschieden sein!
Für die der Anstalt gemachten Geschenke sprechen wir hiermit allen Gebern unseren verbindlichsten Dank aus.
Das Schuljahr schliesst Samstag, den 23. März 1907.
V. Bekanntmachungen.
1. Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt Donnerstag, den 11. April. Anmel- dungen nimmt der Unterzeichnete am Mittwoch, den 10. April, von 8—11 Uhr in seinem Amtszimmer entgegen. Ausser dem ärztlichen Zeugnis über erfolg- reiche Impfung bezw. Wiederimpfung und dem Abgangszeugnis der zuletzt be- suchten Anstalt ist auch ein Auszug aus dem standesamtſichen Geburtsregister mit unterstrichenem Rufnamen beizubringen. Die Schüler, welche in die Sexta ein- treten wollen, müssen genügende körperliche Entwickelung besitzen, 9 Jahre alt sein oder bis 30. September werden und durch eine Prüfung nachweisen, dass sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung haben und in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen bewandert sind.
2. Die schriftlichen Klassenarbeiten werden soweit möglich an bestimmten Wochen- tagen angefertigt bezw. verbessert zurückgegeben und diese Tage zu Beginn eines jeden Halbjahres den Eltern mitgeteilt.
3. Wenn die Leistungen oder das Betragen eines Schülers Bedenken erregen, ist eine alsbaldige Rücksprache mit dem betr. Herrn Fachlehrer oder Klassenführer be- ziehungsweise dem Direktor wünschenswert. Doch empfiehlt sich rechtzeitige vor- herige Benachrichtigung oder Anfrage. Der Unterzeichnete ist in der Regel jeden Tag während der letzten Unterrichtsstunde auf seinem Amtszimmer zu sprechen.
Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums: Dr. Kieser.


