XII
V. Bekanntmachungen.
In der Folge wird jedesmal bei Beginn eines Halbjahres den Eltern mitgeteilt, an welchen Tagen in den einzelnen Fächern schriftliche Klassenarbeiten angefertigt und zu- rückgegeben werden, damit sie in der Lage sind, von den Leistungen ihrer Kinder regel- mässig Einsicht zu nehmen.
Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt Dienstag, den 2. Mai. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete am Samstag, den 29. April von 8— 12 Uhr in seinem Amts- zimmer entgegen, während die Aufnahmeprüfungen am Montag, den 1. Mai von 8 Uhr vormittags ab stattfinden. Bei der Anmeldung ist ausser dem ärztlichen Zeugnis über erfolgreiche Impfung bezw. Wiederimpfung und dem Abgangszeugnis der zuletzt be- suchten Anstalt auch ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister mit unter- strichenem Rufnamen beizubringen. Die Schüler, welche in die Sexta eintreten wollen, müssen genügende körperliche Entwicklung besitzen, 9 Jahre alt sein, oder bis 30. Sep- tember werden und durch eine Prüfung nachweisen, dass sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter sowie Kenntnis der Be- griffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora, haben und in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen bewandert sind.
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Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums: Dr. Kieser.
G. Begersche Buchdruckerei Bensheim.


