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Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora, haben und in den 4 Grund- rechnungsarten mit ganzen Zahlen bewandert sind.
Da die Pflege der leiblichen und geistigen Wohlfahrt unserer Schüler ohne die be- ständige Mitwirkung des Elternhauses unzulänglich bleibt, richten wir an dieses die dringende Bitte, alle Massregeln der Schule, die diesem Zwecke dienen, auch seinerseits aufs that- kräftigste zu unterstützen. Wir erlauben uns daher auf einige Punkte besonders aufmerksam zu machen.
Die Anfertigung der häuslichen Arbeiten soll erst 1— 2 Stunden nach beendigtem Mittag- essen beginnen und thunlichst ohne allzugrosse Unterbrechung erledigt werden, damit die nötige Zeit für kräftige Bewegung im Freien übrig bleibt. Als Höchstmass häuslicher Arbeitszeit sind bei Schülern mittlerer Begabung für VI und V 1, IV und IIIb 2, IIIa und IIb 2 ½ und für IIa—Ia 3 Stunden täglich vorgesehen. Da die Anfertigung von Hausaufsätzen erfahrungs- gemäss an einzelnen Tagen zu teilweise beträchtlichen Überschreitungen dieser Arbeitszeit führt, müssen die Schüler auch seitens des Elternhauses angehalten werden, ihre Arbeitszeit gehörig zu verteilen. Unter keinen Umständen darf auch in der Stunde vor Beginn oder nach Schluss des täglichen Unterrichtes und zu späterer Zeit als 10 Uhr abends irgend welche ernstere Arbeit vorgenommen werden, da sie der Gesundheit schädlich ist. Auch zu viele freiwillige Privatstunden oder ungeregeltes Lesen von Unterhaltungsschriftwerken erzeugen nicht selten Abspannung, Träumerei und Nervosität. Während der Arbeit sollen die Schüler aufrecht vor ihren Büchern und Heften sitzen und die Augen 25— 30 cm von den Gegenständen entfernt halten, da durch schiefes Sitzen selbst Verkrümmungen des Rückgrates und durch zu starkes Vorbeugen des Oberkörpers Hemmungen des Blutumlaufs und damit Ernährungs- bzw. Sehstörungen hervorgerufen werden. Das Tageslicht soll von links auf den Arbeitsplatz fallen, das Lesen oder Schreiben im Zwielicht unbedingt unterlassen und bei Lampenlicht in thunlichster Entfernung des Kopfes von diesem vorgenommen werden.
Da beim Turnunterricht durch Schnürschuhe mit vorstehenden Osen nicht nur Be- schädigungen der Turngeräte, sondern sogar Geführdungen der Turnenden selbst hervorgerufen werden, so empfiehlt es sich, für die Schüler besondere Turnschuhe anzuschaffen.
Befreiungen von den pflichtmässigen Turn- und Gesangstunden dürfen, soweit sie nicht auf Grund ärztlicher Zeugnisse erfolgen, auch bei auswärtigen Schülern nur aus ganz triftigen Gründen von uns erteilt werden.
Das Zufrühkommen der einheimischen Schüler vor Beginn des Unterrichts ist thunlichst hintan zu halten, weil es nicht nur zu unziemlichen Ansammlungen in der Nähe der An- stalt, sondern infolge zu langen Herumstehens auf der Strasse bei schlochtem Wetter und in der Winterszeit auch zu schweren Erkältungen Anlass gibt.
Die Sorge der Schule für ein gesittetes Betragen der Schüler auf ihren Wegen von und zur Anstalt ebenso wie für Gewöhnung an l'ünktlichkeit und Reinlichkeit kann auch von seiten des Elternhauses wirksam unterstützt werden.
Wenn die Leistungen oder das Betragen eines Schülers Bedenken erregen, ist eine alsbaldige Rücksprache mit dem betr. Herrn Fachlehrer oder Klassenführer bzw. dem Direktor wünschenswert. Doch empfiehlt sich eine rechtzeitige vorherige Benachrichtigung oder Anfrage.


