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VI. Bekanntmachungen.
Anmeldungen zur Aufnahme werden von dem Unterzeichneten Montag den 10. April von 8— 10 Uhr in dem Conferenzzimmer des Gymnaſiums entgegengenommen. Aufnahmeprüfungen ſchließen ſich an die Anmeldung ſofort an. In der Regel werden wir bei Schülern, die nicht von einer heſſiſchen öffentlichen Lehranſtalt übertreten, unſere Entſcheidung von einer 14tägigen Probezeit abhängig machen. Der Unterricht beginnt Dienſtag den 11. April, Vormittags 8 Uhr.
Zur Aufnahme in die Serta genügt das zurückgelegte neunte Lebensjahr. Bedingungen dafür ſind geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, angehende Sicherheit in der Rechtſchreibung und im Gebrauche der vier Grundrechnungsarten. Die erforderlichen Kenntniſſe ſind durch eine Prüfung zu erweiſen.
Eingehende Unterſuchungen, welche berufene Vertreter der Augenheilkunde hinſichtlich der Schul⸗ kurzſichtigkeit angeſtellt haben, erweiſen, daß ein Kampf gegen die weitere Verbreitung dieſes Uebel⸗ ſtandes auf Erfolg rechnen kann, wenn Staat, Lehrer und Eltern ſich zielbewußt vereinen und mit aller Energie vorgehen. Es iſt dabei nicht verkannt worden, daß ungünſtige Verhältniſſe im Elternhauſe die Augen ſicher oft mehr ſchädigen als die Arbeit in der Schule. Dieſe Thatſache hat vielfach dem Wunſche Ausdruck geben laſſen, es möͤchten den Eltern die wichtigſten Maßnahmen, welche hier zu ergreifen ſind, angegeben werden. Indem wir es wiederholt für unſere Pflicht halten, dies zu thun, bitten wir die ver⸗ ehrten Eltern dringend, die Schule auf dieſem Gebiete durch fortgeſetzte Beobachtung der von berufenſter Seite zuſammengeſtellten Maßregeln zu unterſtützen. Da die ganze Frage mit dem Sitz und der Körperhaltung eng zuſammenhängt, ſo wird es ſich im weſentlichen um folgendes handeln:
Leſen und Schreiben in der Dämmerung iſt unbedingt zu verwerfen. Bei Tage iſt der Platz für beide Thätigkeiten möglichſt ſo zu wählen, daß man von ihm aus ein Stück Himmel ſehen kann, und das Fenſter ſich zur linken Hand befindet. Die Sonnenſtrahlen dürfen nie auf die Arbeit fallen. Wird künſtliches Licht benützt, ſo müſſen Cylinder und Milchglasglocke auf der Arbeitslampe ſein; dunkle Schirme auf derſelben ſind nachteilig. Die Lampe ſoll höchſtens ½ Meter weit von dem Schreibenden oder Leſenden und zugleich etwas zu ſeiner Linken ſtehen. Es empfiehlt ſich, in nicht all⸗ zulangen Zeiträumen im Leſen oder Schreiben eine Pauſe zu machen und den Blick auf einen fernen Gegenſtand oder ins Grüne zu richten. Beim Schreiben und Leſen ſoll die Entfernung zwiſchen Auge und Schrift mindeſtens 35 Centimeter betragen. Brillen und ihr Gebrauch ſollten nur von einem auf dieſem Gebiete beſonders erfahrenen Arzte beſtimmt werden. Beim Schreiben iſt der Stuhl ſo weit unter den Tiſch zu ſchieben, daß die vordere Stuhlkante etwa 2—5 Centimeter unter die Tiſchplatte reicht; bei gerader Körperhaltung darf die Bruſt die Tiſchkante nicht berühren. Unſere Stühle ſind in der Regel zu niedrig, unſere Tiſche zu hoch. Bei richtigem Sitzen muß, wenn der Sitzende die Arme herabhängen läßt, die Tiſchplatte ſich in der Höhe der Ellenbogen befinden. Da dies aber die gewöhnlichen Tiſche und Stühle nicht geſtatten, ſo muß man auf letztere ein Kiſſen auflegen. Die Füße müſſen bei richtigem Sitzen mit der ganzen Sohle auf dem Boden aufſtehen. Da auch dies in der Regel bei gewöhnlichen Stühlen und Tiſchen nicht möglich iſt, ſo muß man unter die Füße einen Schemel ſtellen. Beim Schreiben ſoll das Heft nur wenig ſchräg vor der Mitte der Bruſt liegen. Beim Leſen und Lernen wird der Stuhl etwas zurück⸗ geſchoben, der Körper nach hinten zurückgelehnt und das Buch ſchräg mit beiden Händen auf dem Tiſche feſt gehalten oder noch beſſer irgendwie ſchräg geſtellt.
Großherzogliche Direktion des Gymnaſtums zu Bensheim. Profeſſor Dr. B. Dettweiker.


