Jahrgang 
1891
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6. Bekanntmachungen.

Anmeldungen zur Aufnahme werden von dem Unterzeichneten Montag den 6. April von 8411 Uhr in dem Conferenzzimmer des Gymnaſiums entgegengenommen. Aufnahmeprüfungen ſchließen ſich an die Anmeldung ſofort an. Etwaige Nachprüfungen finden an demſelben Tage von 8 Uhr ab ſtatt. Der Unterricht beginnt Dienſtag den 7. April, Vormittags 7 ½ Uhr.

Zur Aufnahme in die Sexta genügt das zurückgelegte neunte Lebensjahr. Bedingungen dafür ſind geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, angehende Sicherheit in der Rechtſchreibung und im Gebrauch der vier Grundrechnungsarten.

Wir machen darauf aufmerkſam, daß ein rechter, erzieheriſcher Einfluß des gymnaſialen Unterrichts in der Regel nur dann eintreten wird, wenn die Knaben der betr. Anſtalt möglichſt früh übergeben werden. Sonſt wird die innere Ausbildung im beſten Fall einſeitig und auch der äußere Erfolg ge⸗ fährdet ſein.

Pran in Zuſammenhang ſteht ein Uebereinkommen ſämtlicher deutſcher Bundesregierungen (veröffentlicht im Regierungsblatt Nr. 6 vom 19. März 1889), auf welches wir um ſo mehr hinweiſen, als es erfahrungsgemäß in weiten Kreiſen nicht bekannt iſt. Danach koöͤnnen Schüler,welche ſpäter als mit dem Beginn des drittoberſten Jahreskurſus(alſo ſpäter als mit dem Beginnen der Ober⸗Secunda) in eine Anſtalt eines Staates eintreten, welchem ſie weder durch Staatsangehörigkeit, noch durch den jeweiligen Wohnſitz ihrer Eltern bezw. deren Stellvertreter angehören, die Reifeprüfung daſelbſt mit den rechtlichen Folgen nur dann ablegen, wenn Seitens der Unterrichtsverwaltung des Staats, welchem der Prüfungsbewerber angehört, die Erlaubnis dazu vorher gegeben iſt.

Nach Anordnung Großh. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abt. f. Schulangelegenheiten vom 23. Februar 1883,ſollen die Angehörigen der Schüler ſtets von Zeit zu Zeit dazu aufgefordert werden, der Direktion, und zwar nicht anonym, Anzeige zu machen, wenn ſie die ihnen angehörigen Schüler durch häusliche Arbeit überlaſtet erachten, damit die Sache alsbald näher feſtgeſtellt und ein⸗ tretenden Falls Abhülfe geſchafft werden kann. Obwohl eingehende Unterſuchungen und Beobachtungen von Seiten der Ordinarien und des Unterzeichneten Grund zu der Ueberzeugung geben, daß am hieſigen Gymnaſium eine Ueberbürdung nicht vorhanden iſt, ſo erſuchen wir doch alle Angehörigen unſerer Schüler, welche das Gegenteil beobachtet zu haben glauben, uns alsbald offene Mitteilung machen zu wollen, damit ein etwaiger, immerhin möglicher, aber gewiß vereinzelter Uebelſtand, namentlich hinſichtlich zweckloſer Belaſtung des Gedächtniſſes und mechaniſcher Sitzarbeit, aufs raſcheſte beſeitigt werden kann. Freilich dürfen wir dabei die Thatſache nicht verhehlen, daß den höheren Schulen auch die Erziehung zur Selbſtthätigkeit und zu wiſſenſchaftlicher Arbeit obliegt, und daß dies Ziel ohne Begabung und Anſtrengung nicht erreicht werden kann.

Eingehende Unterſuchungen, welche berufene Vertreter der Augenheilkunde hinſichtlich der Schul⸗ kurzſichtigkeit angeſtellt haben, erweiſen, daß ein Kampf gegen die weitere Verbreitung dieſes Uebel⸗ ſtandes auf Erfolg rechnen kann, wenn Staat, Lehrer und Eltern ſich zielbewußt vereinen und mit aller Energie vorgehen. Es iſt dabei nicht verkannt worden, daß ungünſtige Verhältniſſe im Elternhauſe die Augen ſicher oft mehr ſchädigen als die Arbeit in der Schule. Dieſe Thatſache hat vielfach dem Wunſche Ausdruck geben laſſen, es möchten den Eltern die wichtigſten Maßnahmen, welche hier zu ergreifen ſind, angegeben werden. Indem wir es für unſere Pflicht halten, dies zu thun, bitten wir die ver⸗ ehrten Eltern dringend, die Schule auf dieſem Gebiete durch fortgeſetzte Beobachtung der von berufenſter Seite zuſammengeſtellten Maßregeln zu unterſtützen. Da die ganze Frage mit dem Sitz und der Körperhaltung eng zuſammenhängt, ſo wird es ſich im weſentlichen um folgendes handeln:

Leſen und Schreiben in der Dämmerung iſt unbedingt zu verwerfen. Bei Tage iſt der Platz für beide Thätigkeiten möglichſt ſo zu wählen, daß man von ihm aus ein Stück Himmel ſehen kann, und das Fenſter ſich zur linken Hand befindet. Die Sonnenſtrahlen dürfen nie auf die Arbeit fallen. Wird künſtliches Licht benützt, ſo müſſen Cylinder und Milchglasglocke auf der Arbeitslampe ſein; dunkle Schirme auf derſelben ſind nachteilig. Die Lampe ſoll höchſtens ½ Meter weit von dem Schreibenden oder Leſenden und zugleich etwas zu ſeiner Linken ſtehen. Es empfiehlt ſich, in nicht all⸗ zulangen Zeiträumen im Leſen oder Schreiben eine Pauſe zu machen. Beim Schreiben und Leſen ſoll