14
V. Oeffentliche Brüfungen.
Die öffentlichen Prüfungen werden Freitag, den 28. März, in folgender Weiſe gehalten: Von 10— 10 ½ Uhr vormittags VI. Von 10 ½— 11 Uhr V. Von 11— 11 ½ Uhr IV. Von 11 ½— 12 Uhr IIIb. Von 3— 3 ½ nachmittags IIIa. Von 3 ½— 4 Uhr II b. Von 4— 4 ½ Uhr IIa.
Am Schluß einer jeden Prüfung werden den betreffenden Schülern die ihnen zuerkannten Preiſe überreicht werden.
Die öffentliche Schlußfeier wird eines eingetretenen Hinderniſſes wegen in Wegfall kommen; dagegen iſt für den 10. Mai l. J. eine öffentliche patriotiſche Schulfeier in Ausſicht genommen.
VI. Beginn des neuen Schuljahres.
Das neue Schuljahr wird in folgender Weiſe begonnen:
Die Anmeldungen neu eintretender Schüler werden Montag, den 21. April, von 9 bis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 4 Uhr nachmitttags von dem Unterzeichneten entgegengenommen. Dienstag, den 22. April, findet die Prüfung derſelben ſtatt, und Mittwoch, den 23. April, beginnt der Unterricht.
Bedingungen zur Aufnahme ſind: 1) Übergabe eines Schulzeugniſſes, eines Geburts⸗ und Impf⸗ ſcheines; 2) für Knaben, die in die unterſte Klaſſe eintreten wollen, ein Alter von mindeſtens 9 Jahren, einige Gewandtheit in der Rechtſchreibung, Fertigkeit im Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, Geübtheit in den vier Grundrechnungsarten.
Großherzogliche Direktion oͤes Gyninaſiums. Dr. Keller.


