Jahrgang 
1911
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Die Aufnahme in die Sexta erfolgt nicht vor vollendetem neunten Lebensjahr. Die zur Aufnahme in die Sexta erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind:

Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, ein leichteres Diktat ohne grobe orthographische Fehler in deutscher und lateinischer Schrift nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, mindestens im Zahlenraam von 1 1000:; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des A. und N. Testaments.

Bei Auswahl der Wohnungen für auswartige Schüler ist zuvor der Rat des Direktors einzuholen Auch bedarf jeder Wohnungswechsel seiner Genehmigung.

Da der Unterricht jetzat im Sommer- wie im Winterhalbjahr in allen Klassen um S Uhr beginnt, kännen Schüler aus den Orten an oder in der Nähe der Eisenbahnstrecken

täglich zur Schule und zurückfahren.

Das Schulgeld beträgt in VI u. V 90, in IV u. III 110, in II u. I 130 Mark jährlich, für auswärtige Schüler bezw. 120, 140 und 160 Mark.

Um ein Zurückbleiben der Schüler nach Möglichkeit zu vermeiden, werden die Eltern oder deren Stellvertreter ersucht, sich in möglichster Fühlung mit der Schule zu halten. Sowohl die Lehrer als auch der Direktor der Anstalt sind gern bereit. mündlich oder schriftlich über die Fortschritte und die Führung der Schüler Auskunft zu geben. Für den Verkehr mit den Eltern werden die Lehrer besondere Sprechstunden ansetzen. Ueber Zeit und Ort derselben er- folgtlnähere Mitteilung bei Beginn jedes neuen Schulhalbjahres. Ferner ist es wünschenswert, dass die Eltern auf die genaue Befolgung der Schulgesetze durch die Schüler halten. Aus der Schul- ordnung der Realschule wird folgendes hervorgehoben: Verboten ist den Schülern das Herum- treiben auf den Strassen im Sommer nach 8 Uhr abends, im Winter nach Dunkelwerden, der Be- such von öffentlichen oder geschlossenen Tanzvergnügen, ferner der Besuch von Theater- vorstellungen oder Abendkonzerten ohne vorher eingeholte Erlaubnis des Direktors und des Klassen- lehrers. Streng untersagt endlich ist der Besuch hiesiger Wirtshäuser oder solcher der Umgebung, ausser in Begleitung erwachsener Familienangehöriger, das Rauchen und das Kartenspielen.

Die Eltern werden ersucht, die Konfirmation der Schüler möglichst in Tertia oder Sekunda vornehmen zu lassen, da nur in diesen Klassen bei Aufstellung des Stundenplanes die Konfirmandenstunden berücksichtigt werden können.

In allen Schulangelegenheiten ist der Direktor an Wochentagen im Sommer von 11 bis 12 Uhr, im Winter von 12 1 Uhr auf dem Rektorat(Neues Schulgebäude, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 5) zu sprechen.

Der Direktor der Realschule: Dr. Reichardt.