Jahrgang 
1910
Einzelbild herunterladen

15

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 4. April, früh S Uhr mit der Prüfung der angemeldeten Schüler im Neuen Schulgebäude. Der Unterricht beginnt in allen Klassen am Dienstag, dem 5. April, früh 8 Uhr.

Die Ferien des neuen Schuljahres fallen wie folgt:

Pfingstferien: Schulschluss 13. Mai, Wiederbeginn des Unterrichts 19. Mai. Sommerferien: Schulschluss S. Juli. Wiederbeginn des Unterrichts 9. August. Herbstferien: Schulschluss 1. Oktober, Wiederbeginn des Unterrichts 18. Oktober. Weihnachtsferien: Schulschluss 23. Dez. 1910, Wiederbeginn des Unterrichts 7 Jan. 1911.

Schluss des Schuljahres: S. April 1911.

Die Berechtigungen, die durch den Besuch der Realschule erworben werden, sind im Anhang der Schulordnung enthalten, die jedem Schüler beim Eintritt eingehändigt wird. Die Realschule gewährt ihren Zöglingen eine zweckmässige Vorbildung für fast alle wissen- schaftlichen und praktischen Berufsarten, besonders für die letzten. Ebenso ist sie als Vor- bereitungsanstalt für den Eintritt in ein Schullehrerseminar empfehlenswert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schäler die Anstalt auch wirklich bis zur Schlusspräfung hesuchen, da sie nur in diesem Falle eine abgeschlossene Bildung erlangen. EFin Abbrechen des Besuchs ror Erreichung dieses Zieles ist unter allen Imständen zu rerirerfen.

Die Aufnahme in die Sexta erfolgt nicht vor vollendetem neunten Lebensjahr. Die zur Aufnahme in die Sexta erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind:

Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, ein leichteres Diktat ohne grobe orthographische Fehler in deutscher und lateinischer Schrift nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, mindestens im Zahlenraum von 1 1000; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des A. und N. Testaments.

Bei Auswahl der Wohnungen für auswärtige Schüler ist zuvor der Rat des Direktors einzuholen. Auch bedarf jeder Wohnungswechscl seiner Genehmigung.

Da der U'nterricht jetet im Sommer- wie im Winterhalbjahr in allen Klassen um S Uhr beginnt, können Schäler aus den Orten an oder in der Nähe der Eisenbahnstrecken täglich zur Schule und zurück fahren. Nach einer Mitteilung der Königlichen ELisenbahn- Direktion Cassel ererden die betr. Morgenzüge auch im Sommer 1910 on Buhlen her 740 und con HWabern her 750 in Wildungen eintreffen.

Das Schuilgeld beträgt künftig in VI u. V. 90, in IV. u. III. 110, in II. u. I. 130 Mark jährlich, für auswärtige Schüler bezw. 120, 140 und 160 Mark.

Um ein Zurückbleiben der Schüler nach Möglichkeit zu vermeiden, werden die Eltern oder deren Stellvertreter ersucht, sich in möglichster Fühlung mit der Schule zu halten. Sowohl die Lehrer als auch der Direktor der Anstalt sind gern bereit, mündlich oder schriftlich über die Fortschritte und die Führung der Schüler Auskunft zu geben. Für den Verkehr

A.