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VII. Mitteilungen an die Eltern.
Samstag, den 7. April 10 Uhr vormittags findet in der Aula die gemeinsame
Sehlussfeie.
statt, zu der die Angehörigen der Schüler hierdurch freundlichst eingeladen werden.
Die Berechtigungen, die durch den Besuch der Realschule erworben werden, sind im Anhang der Schulordnung enthalten, die jedem Schüler beim Eintritt eingehändigt wird. Die Realschule gewährt ihren Zöglingen eine zweckmässige Vorbildung für fast alle wissenschaft- lichen und praktischen Berufsarten, besonders für die letzten. Ebenso ist sie als Vorbereitungs- anstalt für den Eintritt in ein Schullehrerseminar empfehlenswert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schüler die Anstalt auch wirklich bis zur Schlusspräfung besuchen, da sie nur in diesem Falle eine abgeschlossene Bildung erlangen. Ein Abbrechen des Besuchs vor Erreichung dieses Ziels ist unter allen Umständen zu verwerfen.
Um ein Zurückbleiben der Schüler nach Möglichkeit zu vermeiden, werden die Eltern oder deren Stellvertreter ersucht, sich in möglichster Fühlung mit der Schule zu halten. Sowohl die Lehrer als auch der Direktor der Anstalt sind gern bereit, mündlich oder schrift- lich über die Fortschritte und die Führung der Schüler Auskunft zu geben. Für den Verkehr mit den Eltern werden die Lehrer besondere Sprechstunden ansetzen. Ueber Zeit und Ort derselben erfolgt nähere Mitteilung bei Beginn jedes neuen Schulhalbjahres. Ferner ist es wünschenswert, dass die Eltern auf die genaue Befolgung der Schulgesetze durch die Schüler halten. Aus der Schulordnung der Realschule wird folgendes hervorgehoben: Verboten ist den Schülern das Herumtreiben auf den Strassen im Sommer nach 8 Uhr abends, im Winter nach Dunkelwerden, der Besuch von öffentlichen oder geschlossenen Tanzvergnügen, ferner der Besuch von Theatervorstellungen oder Abendkonzerten ohne vorher eingeholte Erlaubnis des Direktors und des Klassenlehrers. Streng untersagt endlich ist der Besuch hiesiger Wirtshäuser oder solcher der Umgebung, ausser in Begleitung erwachsener Familienangehöriger, das Rauchen und das Kartenspielen.
Abmeldungen von Schülern sind, um Weiterungen zu vermeiden, mindestens 4 Wochen vor Schluss des Quartals beim Unterzeichneten mündlich oder schriftlich von den Eltern anzubringen.
Aeltere Auflagen von Schulbüchern dürfen nur nach eingeholter Erlaubnis des Lehrers in Gebrauch genommen werden.
Die Eltern werden ersucht, die Konfirmation der Schüler nur in Tertia oder Sekunda vornehmen zu lassen, da nur in diesen Klassen bei Aufstellung des Stundenplans die Konfir- mandenstunden berücksichtigt werden können.


