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Das neue Schuljahr beginnt Montag den 1. Mai, früh 8 Uhr mit der Prüfung der angemeldeten Schüler im Neuen Schulgebäude.
Die Aufnahme in die Sexta erfolgt in der Regel nach vollendetem neunten Lebens- jahr. Die zur Aufnahme in die Sexta erforderlichen elementarem Kenntnisse und Fertig- keiten sind:
Geläufiakeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, ein leichteres Diktat ohne grobe orthographische Fehler in deutscher und lateinischer Schrift nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, mindestens im Zahlenraum von 1— 1000; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des A. und N. Testaments.
Bei Auswahl der Wohnungen für auswärtige Schüler ist zuvor der Rat des Direktors einzuholen. Auch bedarf jeder Wohnungswechsel seiner Genehmigung.
Das Schulgeld beträgt in VI—IV 80 Mark; in III- I 120 Mark jährlich. Für aus- wärtige Schüler tritt eine Erhöhung um 25 Prozent ein.
In allen Schulangelegenheiten ist der Direktor an Wochentagen im Sommer von 11— 12 Uhr, im Winter von 12— 1 Uhr auf dem Rektorat(Neues Schulgebäude, ebener Erde Z mmer No. 5) zu sprechen.
Der Direktor der Realschule: Dr. Reichardt.
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