Jahrgang 
1927
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Die Ermäßigung gilt auch, wenn ſich Geſchwiſter in verſchiedenen höheren Schulen, in der Volks⸗

ſchule(ausſchließlich Pflichtfortbildungſchule), in Privatſchulen, gewerblichen Unterrichtsanſtalten, auf der Univerſität oder Hochſchule befinden. Geſchwiſter, die Muſik⸗, Handels⸗, Haushaltungs⸗, Koch⸗ oder ähn⸗ liche Schulen beſuchen, ſind nur dann bei der Feſtſetzung des Schulgelds in Betracht zu ziehen, wenn ſie während des ganzen Jahres wöchentlich mindeſtens 18 Stunden Unterricht erhalten. Das Schulgeld wird monatlich erhoben. Es iſt bis zum Ende des jeweiligen Monats fällig. Falls die Zahlung nicht rechtzeitig ſtattfindet, hat ſofort Mahnung und nach fruchtloſem Ablauf der Mahn⸗ friſt von 10 Tagen alsbald die Beitreibung zu erfolgen, es ſei denn, daß eine Stundung bereits be⸗ willigt, oder ein Geſuch um Stundung eingereicht worden iſt, über das die Entſcheidung noch ausſteht. Stundungsgeſuche müſſen ſo zeitig eingereicht werden, daß möglichſt bis zum Ablauf der Mahnfriſt über ſie entſchieden iſt.(Verfügung vom 17. 2. 1927.)

Um den Schulgeldſatz feſtſtellen zu können, bedürfen wir einer amtlichen Beſcheinigung des Leiters⸗

der betreffenden Schule mit Angabe der Zahl der Unterrichtsſtunden, an denen Geſchwiſter teilnehmen. Dieſe Beſcheinigungen müſſen bis längſtens 27. April der Direktion vorgelegt werden. Ausgenommen ſind nur Schülerlinnen), deren Geſchwiſter die Volksſchule zu Bad⸗ Nauheim beſuchen. Ihre Schulgeldverhält⸗ niſſe werden von uns geregelt. 4. Schülerverſicherung. Zwiſchen dem Landesamt für das Bildungsweſen und der Naſſauiſchen Landes⸗ verſicherungsbank zu Wiesbaden iſt ein Vertrag über Unfallverſicherung der Schüler abgeſchloſſen worden. Danach ſind ſämtliche Schüler(innen) der ſtaatlichen höheren Schulen mit Beginn des Schuljahrs 1927/28 der Verſicherung angeſchloſſen. Der Verſicherungsbeitrag beträgt im Sahre für jeden Schüler Reichsmark 0.70. Die Leiſtungen der Verſicherungsbank umfaſſen:

1. Erſatz der notwendigen Heilkoſten bis Reichsmark 1 500 2. Kapitalzahlung bei bleibender Invalidität bis 15 000 3. Erſatz der Beſtattungskoſten bis 1 500

Die Beiträge ſind zwiſchen dem 1. und 15. Mai an den Rechner(Salinenrentamt) zu zahlen.

5. Es iſt erwünſcht, wenn die Eltern ſich regelmäßig nach dem Verhalten und den Leiſtungen ihrer Kinder erkundigen. Wir empfehlen, die Beſuchszeit 23 Tage vor dem beabſichtigten Beſuch mit den betreffenden Herren zu verabreden. Der Unterricht darf durch Elternbeſuche nicht geſtört werden.

6. Die wirtſchaftlichen Verhältniſſe Bad Nauheims bedingen es, daß viele Eltern in den Sommer⸗ monaten ſtärker in Anſpruch genommen ſind. Trotzdem iſt es nötig, daß die Beſchäftigung der Kinder überwacht wird, damit nicht Lücken in der Ausbildung entſtehen, die an Oſtern vielleicht zu einem Miß⸗ erfolg führen. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß ſich unſere Kinder nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr auf der Straße herumtreiben.

7. Wir legen Wert darauf, daß unſere Schüler in ihren freien Stunden auch gute Bücher leſen. Zu dieſem Zweck ſteht die Schülerbücherei zur Verfügung, deren Beſtände jedes Jahr erweitert und ver⸗ vollſtändigt werden ſollen. Anregungen der Eltern für Neuerwerbungen nehmen wir gern entgegen. Un⸗ ſere Bücher ſollten auch Gelegenheit zu Beſprechungen in der Familie bieten. Wir raten dringend, die häusliche Lektüre zu überwachen, damit aller Schmutz und Schund von unſerer Jugend ferngehalten wird.

8. Die ſchriftlichen Haus⸗ und Klaſſenarbeiten werden das ganze Jahr hindurch regelmäßig ange⸗ fertigt. Zu Beginn des Schuljahres werden den Eltern auf der erſten Seite der Klaſſenarbeitshefte die Tage, an denen die Arbeiten geſchrieben und zurückgegeben werden, mitgeteilt. Die Unterſchrift bedeutet für uns, daß die Eltern regelmäßig von dem Ausfall dieſer Arbeiten Kenntnis nehmen und ſich nach Bedürfnis mit den Klaſſenlehrern in Verbindung ſetzen wollen.

9. Der Befreiung von verbindlichen Lehrfächern kann nur auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes ſtattgegeben werden. Für Anträge ſind beſondere Vordrucke zu benützen, die der Direktor auf Erſuchen aus⸗ gibt.

10. Urlaubsgeſuche ſind ſchriftlich oder mündlich einzureichen, bevor der Urlaub angetreten wird. (§ 5 der Schulordnung). Im Anſchluß an die Ferien werden wir Urlaub nur in ganz dringenden Fällen bewilligen.

11. Der Aufbau unſeres Lehrplans ſieht einen erſten Abſchluß erſt am Ende der Unterſekunda vor. Damit war vor dem Krieg die Einjährigenberechtigung verbunden. Ein Schüler, der am Ende der Ober⸗ tertia austritt, wird alſo mitten aus ſeiner Schulausbildung herausgeriſſen, hat im praktiſchen Leben mit allerhand Nachteilen zu kämpfen und muß ſich öfter entſchließen, nachträglich eine Prüfung abzulegen, die ihn Zeit, Kraft und Geld koſtet. Wir raten deshalb allen Eltern dringend, ihre Kinder unſere Schule