Jahrgang 
1913
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gelegter Untersekunda sie in der Anstalt zu belassen. Schülerinnen, die ohne Rücksicht auf die durchlaufenden Klassen vielleicht schon nach dem 8ten Schuljahr, etwa aus der Obertertia aus der Schule austreten, besitzen kein in sich abgeschlossenes Wissen. Der Lehrstoff, dessen Ver- arbeitung die Grundlagen einer höheren Bildung schafft, tritt in dem Lehrplan als ein festge- fügtes System auf, dessen volle geistige Vermittelung allein zum Ziele führt. Bis zur Erreichung dieses Zieles ist der erfolgreiche Besuch der Untersekuuda unerläßlich.

Das Schulgeld beträgt für die Klasse VI jährlich Mark 72 V

84 IV 96 Ullb 108 Illa 120 llb 132 lla 144

Das Schulgeld ermäßigt sich für das 2te Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende Kind um die Hälfte.

Freistellen in der Ernst-Ludwig-Schule werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftig- keit auf je ein Jahr an solche Schüler und Schülerinnen gegeben, die sich durch gute Befähigung, gute Bestrebung und gute Sitte auszeichnen.

Gesuche erbitten wir bis zum 1. Mai 1913.

Der Handarbeitsunterricht für die Mädchen der Ernst-Ludwig-Schule ist wahlfrei. Die Eltern können selbst bestimmen, ob ihre Töchter an diesem Unterricht teilnehmen sollen oder nicht. Wir ersuchen die beteiligten Eltern uns ihren Entschluß spätestens bis zum 31. März 1913 mitteilen zu wollen.

Obgleich die hiesigen Buchhandlungen von den bei uns eingeführten Schulbüchern Kennt- nis haben, sind unsere Schüler und Schülerinnen angewiesen, sich beim Einkauf der Bücher stets das Recht des Umtausches vorzubehalten.

Bei Beginn des nächsten Schuljahres, auch zu Anfang eines jeden Halbjahres, werden wir, wie seither, unseren Schülern und Schülerinnen mitteilen, an welchen Tagen der Woche die Rückgabe der Hefte in der Regel erfolgt, damit sich die Eltern von den Fortschritten ihrer Kinder in den schriftlichen Arbeiten jederzeit überzeugen können.

Sämtliche Herren des Kollegiums sind zu Rat und Auskunft jederzeit gern bereit. Sie stellen den Eltern Sprechstunden zur Verfügung, die durch letztere zu erfragen sind. Während der Unterrichtsstunden selbst kann jedoch eine Besprechung nicht stattfinden.

In amtlichen Angelegenheiten ist der Unterzeichnete in der Regel an den Schultagen vor- mittags von 1112 Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen.

Bad-Nauheim, den 15. März 1913.

Das Rektorat der Ernst-Ludwig-Schule:

Prof. Dr. Zimmer.