— 17—
8. Von Herrn Oberlehrer Pabst: 1 Feuersteinknolle, in Kreide eingebettet, von Stubbenkammer. Einige Stücke Kreide von Stubbenkammer auf Rügen. Feuersteine und Belemniten vom Strande der Ostsee bei Saßnitz auf Rügen.
9. Von der Schülerin L. Lentz, V: 1 Seestern und 1 Seepferd.
10. Von Adolf Collischon, Illa: Die Hauptsprachen unserer Zeit; ein Stück schwedischen Cranits; eine reichhaltige Sammlung afrikanischer Schneckenhäuser und eine Schmuck- kette aus Schneckenhäuschen.
11. Von Klingemeier, llla: einen präparierten Schädel eines jungen Krokodils.
12. Von Fritz Engelhardt, VI: Dr. C. Spielmann„Burggraf, Kurfürst und Junker.“
13. Von Bruno Saatze, VI: G. Nieritz„Aus dem Leben eines alten Kriegers“.
14. Von Albert Eckardt VI:„Aus Fern und Nah“, Erzählungen für Mädchen.
15. Von Bertha Muth, VI:„Tiermärchen“ ausgew. vom Hamburger Jugendschriften-Auschuß.
16. Von A. Hoffmann, VI:„Grimms Hausmärchen.“
17. Von Kurt Lehr, VI: Hey„50 Fabeln für Kinder,“ mit Bildern.
Für alle diese wertvollen Zuwendungen sagen wir unseren besten Dank.
7. Bekanntmachungen.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 15. April 1912, morgens um 90 Uhr.
Die Aufnahmeprüfung findet an demselben Tage von 9 Uhr vormittags an statt.
Anmeldungen neu aufzunehmender Schüler und Schülerinnen köwnen noch Montag, den 1. April, morgens von 9—1 Uhr im Amtszimmer des Unterzeichneten, Ernst-Ludwig-Schule, erfolgen. Hierbei sind das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule, der Geburtsschein und der Impfschein(bei Kindern über 12 Jahren der 2te) vorzulegen. In alle Klassen Sexta(Vl) bis Obersekunda(lb) können Knaben und Mädchen eintreten.
Die in die unterste Klasse Sexta(VI) eintretenden Kinder müssen iu der Regel das 9te Jahr zurückgelegt haben, jedenfalls dieses Alter bis zum 30. September d. J. erreichen, deutsche und lateiniche Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit besitzen und in den vier Grundrechnungsarten geübt sein.
Alle diejenigen Schüler und Schülerinnen, die in eine höhere Klasse einzutreten beab- sichtigen, haben außer dem entsprechenden Alter auch die entsprechenden Kenntnisse, wie sie der Lehrplan vorschreibt, nachzuweisen.
Das Schulgeld beträgt für die Klasse VI jährlich Mark 72
„„„ V„„ 84 „„„ IV„* 96 „„ Il b„ 108 *)*)* Illa) 7) 120 „„„ I! b„„ 132
„ lla 144
Das Schulgeld ermäßigt sich für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende Kind um die Hälfte.
Pensionen dürfen nur mit Genehmigung des Rektors genommen und gewechselt werden.
Freistellen in der Ernst-Ludwig-Schule werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftig-— keit auf je ein Jahr an solche Schüler und Schülerinnen gegeben, die sich durch gute Befähigung, gute Bestrebung und gute Sitte auszeichnen.
Gesuche erbitten wir bis zum 1. Mai 1912.
Der Fandarbeitsunterricht für die Mädchen der Ernst-Ludwig-Schule ist wahlfrei. Die Eltern können selbst bestimmen, ob ihre Töchter an diesem Unterricht teilnehmen sollen oder nicht. Wir ersuchen die beteiligten Eltern uns ihren Entschluß spätestens bis zum 15. April 1911 mitteilen zu wollen.
Obgleich die hiesigen Buchhandlungen von den bei uns eingeführten Schulbüchern Kennt- nis haben, sind unsere Schüler und Schülerinnen angewiesen, sich beim Einkauf der Bücher stets das Recht des Umtausches vorzubehalten.


