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5. Von Ferrn Stadtingenieur Röder: Muschelkalk und Kalkspathkrystalle.
6. Von Herrn Oberlehrer Dr. Strecker: je ein Exemplar seiner selbstverfaßten Stücke:„Die Ame- rikaner“, ein Schwank aus Bad-Nauheims Vergangenheit, 1900;„Drei Abiturienten“ Ge- legenheitsspiel für abstinente Schüler, 1900; Amusements Dans L'étude du Français Par E. Eberle; Amusing Studies In English By Paul Kröher, Stuttgart; Die Notlage des deutschen Unterrichts auf den höheren Schulen, Vortrag von Prof. Dr. Sprengel in Frank- furt a. M.; Berlin, W. 57.
7. Von Herrn Lehrer Oswald: Mehrere wertvolle Mineralien und Pfanzenabdrücke.
Für alle diese wertvollen Zuwendungen sagen wir unseren besten Dank.
6. Bekanntmachungen.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 4. April 1910, morgens um 9 Uhr.
Die Aufnahmeprüfung findet an demselben Tage von 9 ½ Uhr vormittags an statt.
Anmeldungen neu aufzunehmender Schüler und Schülerinnen können noch Montag, den 21. März, morgens von 10—1 Uhr im Amtszimmer des Unterzeichneten, Ernst Ludwig-Schule, er- folgen. Hierbei sind das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule, der Geburtsschein und der Impfschein(bei Kindern über 12 jJahren der 2te) vorzulegen. In die Klassen Sexta(VI), Quinta(V), Quarta(IV), Untertertia(IIIb), Obertertia(IIla) und Untersekunda(IIb) können Knaben und Mädchen, in die Obersekunda(Ila) nur Mädchen eintreten.
Die in die unterste Klasse Sexta(VI) eintretenden Kinder müssen in der Regel das 9te Jahr zurückgelegt haben, jedenfalls dieses Alter bis zum 30. September d. J. erreichen, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit besitzen und in den vier Grundrechnungsarten geübt sein.
Alle diejenigen Schüler und Schülerinnen, die in eine höhere Klasse einzutreten beab- sichtigen, haben außer dem entsprechenden Alter auch die entsprechenden Kenntnisse, wie sie der Lehrplan vorschreibt, nachzuweisen.
Das Schulgeld beträgt für die Klasse VI jährlich Mark 72
„„. V„ 84 „„ IV„„ 96 7 IIID„„ 108 „„„ IlIa„„ 120 „„. IIb„„ 132
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Das Schulgeld ermäßigt sich für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende Kind um die Hälfte.
Pensionen dürfen nur mit Genehmigung des Rektors genommen und gewechselt werden.
Freistellen in der Ernst Ludwig-Schule werden auf Nachsuchen und Erweis der Bedürftig- keit auf je ein Jahr an solche Schüler und Schülerinnen gegeben, die sich durch gute Befähigung, gute Bestrebung und gute Sitte auszeichnen.
Gesuche erbitten wir bis zum 2 ten April 1910.
Obgleich die hiesigen Buchhandlungen von den bei uns eingeführten Schulbüchern Kennt- nis haben, sind unsere Schüler und Schülerinnen angewiesen, sich beim Einkauf der Bücher stets das Recht des Umtausches vorzubehalten.
Bei Beginn des nächsten Schuljahres, auch zu Anfang eines jeden Halbjahres, werden wir, wie seither, unsern Schülern und Schülerinnen mitteilen, an welchen Tagen der Woche die Rückgabe der Hefte in der Regel erfolgt, damit sich die Eltern von den Fortschritten ihrer Kinder in den schriftlichen Arbeiten jederzeit überzeugen können.
Sämtliche Herren des Kollegiums sind zu Rat und Auskunft jederzeit gern bereit. Sie stellen den Eltern Sprechstunden zur Verfügung, die durch letztere zu erfragen sind. Während der Unterrichtsstunden selbst kann jedoch eine Besprechung nicht stattfinden.
In amtlichen Angelegenheiten ist der Unterzeichnete in der Regel an den Schultagen vormittags von 11—12 Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen.
Bad-Nauheim, den 10. März 1910.
Die Direktion der Ernst Ludwig-Schule:
Prof. Dr. Zimmer, Rektor.


