Jahrgang 
1909
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14. Von J. Huber, V,Der Engel v. Waldhof von Sophie von Niebelschütz. 15. Von Frau Notar Stahl, 1 Bild, Königin Luise und Napoleon in Tilsit. 16. Von Herrn C. Hartmann, ein photographischer Apparat. 17. Von Hetrn Obertelegraphenassistent Reinhardt, ein Stück Telegraphenkabel. 18. Von verschiedenen Verlagsbuchhandlungen Freiexemplare der an unserer Anstalt eingeführten Lehrbücher. Für diese wertvollen Zuwendungen sagen wir unsern besten Dank.

7. Bekanntmachungen.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 19. April 1909, morgens um 9 Uhr.

Die Aufnahmeprüfung findet an demselben Tage von 9 Uhr vormittags an statt.

Anmeldungen neu aufzunehmender Schüler und Schülerinnen können noch Montag, den 5. April, morgens von 101 Uhr im Amtszimmer des Unterzeichneten, Ernst Ludwig-Schule, er- folgen. Hierbei sind das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule, der Geburtsschein und der Impfschein(bei Kindern über 12 Jahren der 2te) vorzulegen. In die Klassen Sexta(VI), Quinta(V), Quarta(IV), Untertertia(IIIb) und Obertertia(IIIa) können Knaben und Mädchen, in die übrigen Klassen nur Mädchen eintreten.

Die in die unterste Klasse Sexta(VI) eintretenden Kinder müssen in der Regel das 9te Jahr zurückgelegt haben, jedenfalls dieses Alter bis zum 30. September d. J. erreichen, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit besitzen und in den vier Grundrechnungsarten geübt sein.

Alle diejenigen Schüler und Schülerinnen, die in eine höhere Klasse einzutreten beab- sichtigen, haben außer dem entsprechenden Alter auch die entsprechenden Kenntnisse, wie sie der Lehrplan vorschreibt, nachzuweisen.

Das Schulgeld beträgt für die Klasse VI jährlich Mk. 72

)) 7) V) 9) 84 2) 7) 2) IV 2)*) 96 7) 7) 2) III b 2)) 1 08 2) 2) 9) III à 9) 2) 1 20 2) 2) 7) Il b 2)) 1 32

Ila 144

Das Schulgeld ermäßigt sich für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende Kind um die Hälfte.

Pensionen dürfen nur mit Genehmigung des Rektors genommen und gewechselt werden.

Obgleich die hiesigen Buchhandlungen von den bei uns eingeführten Schulbüchern Kennt- nis haben, sind unsere Schüler und Schülerinnen angewiesen, sich beim Einkauf der Bücher stets das Recht des Umtausches vorzubehalten.

Bei Beginn des nächsten Schuljahres, auch zu Anfang eines jeden Halbjahres, werden wir, wie seither, unsern Schülern und Schülerinnen mitteilen, an welchen Tagen der Woche die Rückgabe der Hefte in der Regel erfolgt, damit sich die Eltern von den Fortschritten ihrer Kinder in den schriftlichen Arbeiten jederzeit überzeugen können.

Sämtliche Damen und Herren des Kollegiums sind zu Rat und Auskunft jederzeit gern bereit. Sie stellen den Eltern Sprechstunden zur Verfügung, die durch letztere zu erfragen sind. Während der Unterrichtsstunden selbst kann jedoch eine Besprechung nicht stattfinden.

In amtlichen Angelegenheiten ist der Unterzeichnete in der Regel an den Schultagen vormittags von 1112 Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen. d e

Bad-Nauheim, den 3. April 1909.

Die Direktion der Ernst Ludwig-Schule:

Prof. Dr. Zimmer, Rektor.