Jahrgang 
1930
Einzelbild herunterladen

16

V. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.

Im Ruratorium waren vertreten von 1927 bis 1930: 1. H. Ullmann, Studienrat 2. Ph. Fr. Rühl, Bürgermeiſter 3. Ph. Ad. Held 4. H. Mohr Gemeinderatsmitglieder. 5. A. Pilger b

Für Herrn Ph. Ad. Held tritt ab 1930 Gemeinderatsmitglied W. Melk in das Kuratorium ein.

Ferienordnung: Pfingſtferien Sommerferien Herbſtferien Weihnachtsferien. Oſterferien

1927/28 5. 6. 12. 6. 16. 7. 14. 8. 25. 9. 9. 10. 22. 12. 27 4. 1. 28 1. 4. 28 22. 4. 28 1928/29 27. 5. 3. 6. 14. 7. 12. 8. 30. 9. 14. 10. 23. 12. 28 6. 1. 29 31. 3. 29 22. 4. 29 1929/30 19. 5. 26. 5. 13. 7. 11. 8. 29. 9. 13. 10. 22. 12. 29 5. 1. 30 6. 4. 30 27. 4. 30 1930/31 8. 6. 15. 6. 12. 7. 10. 8. 28. 9.12. 10. 21. 12. 30 4. 1.31 29. 3. 31 19. 4. 31

Die amtlichen Verfügungen über Schulgeld und Freiſtellen ſowie ſonſtige Schulangelegen⸗ heiten wurden während der einzelnen Schuljahre den Eltern in den Mitteilungsheften bekanntgegeben.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 28. April, 9 Uhr, mit der Aufnahmeprüfung.

Unterrichtsbeginn Dienstag, den 20. April, 7 ³⁰ Uhr.

Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſind zugelaſſen:

1. Ainder nach 4 jährigem Beſuch der Grundſchule;

2. Im Einzelfalle beſonders leiſtungsfähige Ainder nach Anhören des Grundſchullehrers unter Genehmigung der Schulaufſichtsbehörde ſchon nach 3jährigem Beſuch der Grund⸗ ſchule.(Meldung bis ſpäteſtens 15. Januar bei der Grundſchule, die der Schüler beſucht.)

Das Schulgeld wird nach den ſtaatlichen Grundſätzen berechnet. Begabte Schüler können auf Antrag Freiſtellen erhalten. Das Schulgeld beträgt monatlich ab 1. Oktober 1929 für Behüäler deren Eltern in heſſen wohnen:

Voller Satz 21 RM. Bei gleichzeitiger Schulausbildung von 2 Geſchwiſtern 17 KM.

3 9 13°, 4 3 10, 5 7 6 u. mehr 4

Die Zahl der Freiſtellen kann bis zu 20 v. H. der Durchſchnittsſchülerzahl des vorhergehenden Schuljahrs betragen.

Das Schulgeld muß jeweils bis zum Ende des Monats bezahlt werden. Ab 1. des nächſten Monats gilt es als gemahnt. Vom 10. ab iſt das Beitreibungsverfahren einzuleiten.

Die Eltern werden gebeten, die Ainder zur genauen Befolgung der Schulordnung anzuhalten.

Die Schüler ſind zu einer Verſicherung gegen Unfall durch die Schule verpflichtet. Dieſe unterliegt z. Zt. noch einer Neuregelung.

Für die Leitung: Ullmann.