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5. Zeugnisse. Schulzeugnisse werden nur vor Beginn der Herbst- und Oster— ferien erteilt. Auch Anfang Januar werden denjenigen Schülern im Zeugnisheft Mitteilungen mit nach Hause gegeben, deren auffallend geringe Leistungen oder deren Rückgang in einem Unterrichtsfache es notwendig erscheinen lassen. Die erstgenannten Zeugnisse werden immer am drittletzten Schultage vor den obenbezeichneten Ferien durch die Schüler den Eltern überbracht und sind am folgenden Tage mit der vollzogenen Unterschrift des Vaters wieder dem Klassenführer zuzustellen.
6. Häusliche Aufgaben. Die häuslichen Aufgaben werden in der Schule so vorbereitet, dass sie die Schüler ohne fremde Hilfe bewältigen können. Dagegen ist eine strenge häusliche Kontrolle dieser Arbeiten, die sich auf vollständige Ausführung, Sauber- keit und gute Schrift bezieht, sehr zu wünschen. Ueber das für den einzelnen Tag auf— gegebene Arbeitspensum gibt das Aufgabenbuch des Schülers die gewünschte Auskunft. Wir bitten daher die Eltern, gleichzeitig mit uns auf die richtige Führung des Aufgaben— buches seitens der Schüler zu achten und irgendwelche Beanstandungen dem Klassen-— führer mitzuteilen. Die Aufgabenbücher sind von den Schülern über Sonntag für die nächsten 1 ½ Wochen einzurichten, was Montags in der Schule in der Regel kontrol-— liert wird.
7. Schriftliche Klassenarbeiten. Die schriftlichen Klassenarbeiten in den einzelnen Hauptfächern werden an bestimmten, aus dem Stundenplan des Aufgabenbuchs ersichtlichen, Wochentagen unter Aufsicht des Fachlehrers angefertigt, dann durch ihn beurteilt und wieder an die Schüler zwecks Anfertigung der Fehlerverbesserung zurück— gegeben. Zu dieser Zeit können sich also die Eltern von dem Ausfall der Arbeit über— zeugen. Dieser Zeitpunkt ist jedesmal aus dem Aufgabenbuch daraus zu ersehen, dass in dem betr. Fach sich der Vermerk vorfindet:„Verbesserung der Klassenarbeit.“ Es liegt im Interesse des Schülers, wenn die Eltern von dieser Gelegenheit regelmässigen Gebrauch machen.
8. Verbot überflüssiger Geldausgabe der Schüler. Die Erfahrung ver— anlasst uns, die Eltern ferner noch darauf aufmerksam zu machen, dass manche Kinder in übertriebenem Masse Naschwerk geniessen. Nach unserer Beobachtung tragen zu dieser Unsitte das allzu reichlich bemessene Taschengeld(besonders bei auswärtigen Schülern) und die an Bahnhöfen und anderen Orten zu häufig gebotene Gelegenheit, aus Automaten Naschwerk zu entnehmen, besonders bei. Um einer Verleitung anderer Schüler vorzubeugen, haben wir daher verboten, Naschsachen mit in die Schule zu bringen und ohne besondere Erlaubnis der Eltern einzukaufen. Die Unterstützung der Schule seitens des Elternhauses wäre auch in dieser Hinsicht recht erwünscht.
9. Auswärtige Schüler. Auswärtige Schüler können mit den Bahnzügen recht-— zeitig zum täglichen Schulbeginn in der Schule sein, da der Beginn Rücksicht auf die Zeit der einlaufenden Züge nimmt. Ebenso wird mit dem Schulschluss Bedacht auf die Zeit der Rückfahrten genommen. Die Schüler haben an l oder 2 Tagen über Nittag in Babenhausen zu bleiben und sich zu dieser Zeit in ihr Kosthaus zu begeben. Von der Wahl oder dem Wechsel des Kosthauses ist dem Klassenführer Anzeige zu machen. Die Kostgeber und die Bahnverwaltung werden gebeten, sofern ihr eigenes Einschreiten nicht hilft, über etwaiges schlechtes Betragen einzelner Schüler im Kosthause bezw. auf der Bahn den Eltern bezw. der Schule Mitteilung zugehen zu lassen.
10. Ferienordnung. Die Ferien im Schuljahre 1907/08 sind voraussichtlich folgende:
Erster Ferientag: Letzter Ferientag: Pfingstferien: Montag, 21. Mai. Mittwoch, 23. Mai. Sommerferien: Montag, 1. Juli. Samstag, 27. Juli. Herbstferien: Montag, 23. September. Samstag, 5. Oktober.
Weihnachtsferien: Montag, 23. Dezember. Samstag, 4. Januar. Osterferien 1908: Donnerstag, 9. April. Samstag, 25. April.


