Schulnachrichten.
l. Der Unterricht.
Die Auswahl des Lehrſtoffs richtet ſich nach den Beſtimmungen des amtlichen Lehr⸗ plans für die Realſchulen des Großherzogtums Heſſen(Darmſtadt 1899, Buchhandlung Groß⸗ herzoglichen Staatsverlags). Die Lehrziele der einzelnen Klaſſen ſtimmen daher mit den Lehr⸗ zielen der entſprechenden Realſchulklaſſen überein. Die Art der Verteilung des Unterrichts⸗ ſtoffes weicht infolge von Klaſſenkombinationen in manchen Lehrgegenſtänden von der im amtlichen Lehrplan vorgeſehenen Verteilung etwas ab.
1. Ueberſicht über den durchgenommenen Lehrſtoff. 1. Religion. Evangeliſche Religion: Sexta u. Quinta: Ausgewählte Geſchichten des Alten und Neuen Teſtaments.— III. Hauptſtück und Artikel 1 und 2 des II. Hauptſtückes. Quarta, Unter- u. Obertertia: Die Geſchichten des Alten Teſtaments vollſtändig. Die 3 Haupt⸗ ſtücke. Lektüre aus der Apoſtelgeſchichte. Katholiſche und israelitiſche Religion:
Die katholiſchen und isrealitiſchen Schüler haben gemeinſchaftlichen Religionsunterricht mit den betreffenden Schülern der Volksſchule.
2. Deutſche Sprache.
Sexta: Leſeſtücke aus Stufe l des Leſebuchs. Erklärung und Auswendiglernen von Gedichten. Im Anſchluß an das Leſen die Grammatik: Die Haupt⸗ wortarten und ihre Veränderung, der einfache Satz.— Leſebuch von H. Engeleen und K. Geerling, I. Stufe. Leitfaden für den deutſchen Unterricht von A. Engelien, Teil 1.


