Jahrgang 
1900
Einzelbild herunterladen

14

Buſſards, dem Herrn Schreinermeiſter Hock, hier, für die Ueberlaſſung eines ausgeſtopften Kugelfiſches, dem Herrn Lehrer Vonderheit zu Hergershauſen für die Ueberbringung mehrerer Exemplare von Cetonia speciosissima und ſchließlich unſerem Schüler Ludwig Schrauth für die Schenkung einer in Marmor ausgeführten Nachbildung des Kaiſer⸗ turms zu Pecking zu Dank verpflichtet.

VIII. Bekanntmachung.

. Mit Beginn des neuen Schuljahres werden, gemäß den Beſtimmungen des amt⸗ lichen Lehrplanes für die Realſchulen des Großherzogtums Heſſen von 1899, in unſere beiden unterſten Klaſſen Knaben und Mädchen, welche das 9. bezw. 10. Lebensjahr zurückgelegt haben oder es wenigſtens bis zum 30. September 1900 vollenden, aufge⸗ nommen. Die jetzt in unſere Schule eintretenden neunjährigen Schüler brauchen des⸗ halb zur Erlangung der Einjährig⸗Freiwilligen⸗Berechtigung nur noch 1 Jahr auswärts eine höhere Schule zu beſuchen.

Lateinſchüler, welche mit dem 10. Lebensjahr in unſere Anſtalt eingetreten ſind, werden nach erfolgreichem Beſuch unſerer oberſten Klaſſe in die Ober⸗Tertia des Real⸗ gymnaſinms zu Darmſtadt aufgenommen.

Hinſichtlich des Uebertritts von Schülern in eine Realſchule ſteht eine ähnliche Berechtigung in Ausſicht.

Wer von unſeren Schülern die oberſte Klaſſe mit Erfolg beſucht hat und weiter⸗ hin in keine höhere Lehrauſtalt übertritt, wird vom Beſuche der Fotbildungsſchule befreit.

Schüler, deren Abgangszeugnis aus unſerer oberſten Klaſſe die Durchſchnittsnote gut aufweiſt, werden zum Vorbereitungsdienſt für die Stelle eines Gerichtsſchreibers zugelaſſen.

Das Schulgeld beträgt für alle Klaſſen jährlich 50 Mk., für Lateinſchüler 60 Mk.

Das zweite Schulkind aus derſelben Familie hat nur, und jedes weitere Kind die Hälfte des vollen Betrages zu zahler.

Einer beſchränkten Zahl bedürftiger Schüler, die brav und fleißig ſind, kann auf Antrag des Leiters der Anſtalt das Schulgeld zur Hälfte erlaſſen werden. Bei fort⸗ dauerndem Bedarf iſt ein diesbezügliches Geſuch in den erſten Tagen jedes neuen Schul⸗ jahres zu wiederholen.

Die Aumeldungen neu eintretender Schüler werden von dem Unterzeichneten von jetzt ab bis zum Beginn des neuen Schuljahres entgegengenommen. Bei der An⸗