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Das Schulgeld iſt bis zum Ende jeden Monats fällig.
Eine Stundung iſt nur auf wohlbegründeten Antrag möglich.
In Krankheitsfällen oder bei Zu⸗ oder Wegzug der Eltern kann das Schulgeld auf Antrag für die Monate erlaſſen werden, in denen der Schüler an keinem Tage am Unterricht teilgenommen hat.
. An 10% unſerer Schüler können bei guten Leiſtungen und bei nachgewieſener Bedürftigkeit Frei⸗ ſtellen verliehen werden. Sämtliche Freiſtellen müſſen am Anfang des Schuljahres neu bewilligt werden. Wir bitten die in Betracht kommenden Eltern, zu ihren Anträgen ein Formular zu ver⸗ wenden, das von uns ausgegeben wird. Vorausſetzung für die Verleihung iſt, daß die Schüler, ſoweit ſie den Klaſſen VI IV angehören, in den Leiſtungen mindeſtens die Geſamtnote 2 ſoweit ſie aber in den Klaſſen IIIb la ſind, mindeſtens die Geſamtnote 3 haben. Schüler, die ſchon im Beſitz. einer Freiſtelle waren, dürfen bei der Freiſtellenvergebung wieder berückſichtiat werden, wenn ſie in den Klaſſen VI— in den Leiſtungen mindeſtens die Geſamtnote 3 in den Klaſſen IIIb— la minde⸗ ſtens die Geſamtnote 4 haben. Bleiben aber im folgenden Jahre die Leiſtungsnoten die gleichen, ſo können ſolche Schüler nur in ganz beſonderen Fällen im Genuß ihrer Freiſtellen bleiben. Die Turn⸗ und Spielſtunden ſind für alle Schüler, die nicht durch das Zeugnis des Kreisarztes befreit ſind, verbindlich. .Auf Grund eines Vertrages, den das Heſſiſche Landesamt für das Bildungsweſen mit der Naſſauiſchen Landesverſicherungsbank in Wiesbaden aogeſchloſſen hat, ſind von Oſtern 1927 ab ſämtliche Schüler gegen Unfälle in der Schule oder auf dem Wege zur Schule verſichert. Der Verſicherungs⸗ beitrag beträgt für jeden Schüler 0,70 RM. Dafür erſetzt die Beſellſchaft die etwa notwendigen Heilkoſten bis zum Betrage von 1500 RM. und verpflichtet ſich bei bleibender Invalidität zu einer Kapitalzahlung bis zu 15000 RM.
Die Verſicherungsbeiträge der Schüler ſind pflichtmäßig zu entrichten und werden bis zum 15. Mai eingezogen. . Am Anfang des Schuljahres wird den Eltern unſerer Schüler bekanntgegeben, an welchen Tagen Arbeiten geſchrieben und zurückgegeben werden. Wir empfehlen den Eltern dringend, ſich recht häufig durch Einſicht in die Hefte von dem Kenntnisſtand ihrer Söhne zu überzeugen. .Die Schüler ſtehen auch außerhalb der Schule unter den Schulgeſetzen. Sie haben ſich überall eines höflichen und anſtändigen Benehmens zu befleißigen. Dies gilt beſonders auch für die Bahnfahrten. Immer wieder kommt es vor, daß Mitreiſende oder Bahnbeamte ſich über einzelne Schüler beſchweren. Wir bitten die Eltern dringend, uns hier zu unterſtützen und ihre Kinder zu angemeſſenem Benehmen anzuhalten. Von uns aus wird jeder Schüler, der in dieſer Beziehung zu Beſchwerden Anlaß gibt, ſtreng beſtraft werden. .Nach der Schulordnung müſſen auswärtige Schüler vor der Wahl oder dem Wechſel eines Koſthauſes dem Direktor hiervon Mitteilung machen. Der Direktor hat auch darüber zu ent⸗ ſcheiden, ob einzelnen Schülern erlaubt werden kann, ihr Mittagsmahl im Wirtshauſe einzunehmen.
10. Der Direktor iſt in der Regel wochentags von 11 ½—! Uhr in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen.
Die Lehrer ſind jederzeit gern bereit, über Betragen und Leiſtungen der Schüler Auskunft zu geben. Erwünſcht iſt aber eine vorherige Benachrichtigung.
Alzey, 26. März 1927. Die Divektion der Obervoealſchule und des Progumnaſtums⸗
Dr. Hinrichs.


