Jahrgang 
1912
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b) Das Abschlussexamen naclı einjährigem Besuch der Unter-Sekunda: 1. zum einjährig-freiwilligen Militärdienst; 2. zum Intendantursubalterndienst beim Heere; 3. zu den Maschinisten- und Ingenieurprüfungen bei der Kaiserlichen und Handels- Marine: 4. zur Zulassung als Zivilsupernumerar bei der preussisch-hessischen Eisenbahn- gemeinschaft. c) Das Zeugnis über Versetzung naclı Unter-Sekunda: zur Zulassung zum mittleren Post- und Telegraphendienst.

Weiter befreit das Zeugnis über den einjährigen Besuch der Ober-Tertia von der Verpflichtung zum Besuch der Fortbildungsschule.

Ausserdem berechtigt das Zeugnis zur Reife für Prima:

I. die Realschüler zum prüfungslosen Eintritt in die Unterprima einer hessi- schen Oberrealschule.

Il. de Progymnasiasten: 1. zum prüfungslosen Eintritt in die Unterprima eines hessischen Gymnasiums; 2. zum Apothekerberuf; 3. zur Zulassung zur Fähnrichs- und Seekadettenprüfung.

Das zum Übertritt in ein Volksschullehrerseminar erforderlich Mass von Kenntnissen wird in der Regel erst bei den nachı Prima versetzten Schülern, nicht aber bei den nach bestandener Abschlussprüfung aus Untersekunda austretenden Schülern vor- handen sein. Übrigens ist die Aufnalıme in ein Volksschullehrererseminar auch für Unter- sekundaner, die-die Abschlussprüfung bestanden haben, und für Obersekundaner, die sich die Reife für Prima erworben haben, von dem Bestehen einer mündlichen und schriftlichen Prüfung abhängig. Bei der Verschiedenheit der in Betracht kommenden Lehrpläne ist das Bestehen dieser Prüfung ohne besondere Vorbereitung nicht möglich; worauf sich die Aufnahmeprüfung des Volksschullehrerseminars erstreckt, ist aus dem Jahresbericht von 1907 ersichtlich.

G. Zur Geschichte der Anstalt.

1. Das Schuljahr 1911/12 begann am 24. April 1911 und endigt am 30. März 1912.

2. Personalnachrichten. Mit Beginn des verflossenen Schuljahres wurde Professor Gever an das Realgymnasium in Giessen versetzt. Dem langjährigen verdienten Lelırer unserer Anstalt werden wir ein treues Andenken bewahren. Seine Stelle wurde nicht wieder besetzt. Naclı den Herbstferien wurde Lehramtsassessor Egelhof, der über zwei Jahre Volontär an unserer Schule war, die Verwaltung der Rektorstelle an der höheren Bürgerschule zu Wöllstein übertragen. Für wiederholte mehrwöchige freiwillige Vertretung erkrankter Kollegen sei ihm auch an dieser Stelle herzlichst gedankt.

Am 17. Oktober wurde Kaplan Mayer als Pfarrverwalter naclı Heidesheim ver- setzt. Seinen Unterricht übernahm sein Nachfolger Kaplan Danz. Zur Fortsetzung seines Vorbereitungsdienstes wurde im vorigen Herbst Referendar Philipp Hofmann unserer Anstalt überwiesen.

Durch Allerhöchste Dekrete vom 1. April 1911 wurde Oberlehrer Völzing zum Professor und Lehramtsassessor Fink zum Öberlehrer ernannt. Am Geburtstage Sr. Köniel. Hoheit des Grossherzogs wurde den Professoren Partenheimer und Dr. Becker das Ritterkreitz I. Klasse des Verdienstordens Philipps des Grossmütigen verliehen. Mit Wirkung vom 17. Februar 1912 wurde Lehramtsassessor Heuss zum Oberlelrer an der Oberrealschule in Worms ernannt, verwaltet aber mit Genehmigung Grosslı. Ministeriums des Innern seine seitherige Stelle noch bis zum Schlusse des laufenden Schuljahres.

Vom 5.7. Oktober 1911 nalım Oberlehrer Becker an dem altphilologisch-archäo- logischen Ferienkursus in Giessen teil. Zum Turnkursus, der vom 29. Okt. bis 18. Nov. dauerte, war Lehramtsassessor Scheerer einberufen. Der Unterzeichnete wohnte am 16. Dezember der dritten Direktorenkonferenz bei.