Jahrgang 
1908
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G. Bekanntmachungen.

1. Zum Eintritt in die unterste Vorschulklasse sind Knaben berechtigt, welche vor dem 30. September dieses Jahres das 6. Lebensjahr zurücklegen.

2. In die unterste Realschulklasse(Sexta) werden Knaben aufgenommen, welche das 9. Lebensjahr zurückgelegt-haben. Nur bei genügender leiblicher und geistiger Reife können auch solche Knaben aufgenommen werden, welche spätestens bis zum 30. Sept. ihr 9. Lebens- jahr vollenden. Der Eintritt in die Sexta erfolgt in der Regel nur am Anfang des Schuljahres; dabei sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:

a) Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen. Die in die Progymnasialabteilung eintretenden Schüler müssen ausserdem die Fähigkeit nachweisen, lateinische Schrift zu schreiben und zu lesen.

b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter.

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora.

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

3. Anmeldungen von Schülern für das neue Schuljahr für alle Klassen, ausser für die voraussichtlich überfüllte Quinta, werden Mittwoch, den 8. April, vormittags 8-12 Uhr, entgegengenommen. Der Raumnot wegen werden auf Anordnung Grossherzoglichen Ministeriums des Innern I Anmeldungen von Schülern aus Alzey und der nächsten Umgebung in erster Linie berücksichtigt.

4. Das neue Schuljahr beginnt Montag, 27. April. An diesem Tage werden die Aufnahmeprüfungen für die etwa nach dem 8. April angemeldeten Schüler abgehalten. Der Unterricht beginnt Dienstag, 28. April, vormittags 8 Uhr.

5. Die Eltern neu eintretender auswärtiger Schüler weisen wir darauf hin, dass sie von der Wahl eines Kost- und Pensionshauses schon vor der Wahl der Direktion Mitteilung zu machen verpflichtet sind($ 7 der Schulordnung). Der.Direktor.hat das Recht und die Pflicht, gegen die Wahl Einspruch zu erheben, wenn von einem Pflegehaus ein nachteiliger Einfluss zu befürchten ist.

6. Gesuche um Freistellen sind(in der Regel) am Anfang des Schuljahres schriftlich bei der Direktion einzureichen. Die Bewilligung von Freistellen hängt von dem Nachweis der Bedürftigkeit und der Bejahung der Frage ab, ob gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten des Bewerbers die Verleihung im öffentlichen Interesse als wünschenswert erscheinen lassen(A. B. 1 von 1876 und Min.-Verf. vom 10. 1. 03).

7. Die Schüler stehen während der Schulzeit und während der Ferien auch ausserhalb der Schule unter den Schulgesetzen. Nach der Schulordnung wird von unseren Schülern auch auf der Strasse, dem Schulweg, im Heimatsort, in der Eisenbahn ein anständiges Benehmen ausdrücklich verlangt. Wir heben hervor, dass sich Schüler durch unangemessenes Benehmen in der Eisenbahn strafbar machen, und bitten auch die Eltern unserer Schüler und ihre Stellvertreter, die Schüler zu einem anständigen Betragen in der-Oeffent- lichkeit oft und nachdrücklich anzuhalten.

8. Alle Lehrer der Anstalt, sowie der Direktor sind stets gern bereit, mit den Eltern der Schüler die sie betreffenden Angelegenheiten eingehend zu besprechen. Wir würden bedauern, wenn Eltern aus einer ganz unbegründeten Besorgnis, durch Besuche lästig zu fallen, zum Schaden ihrer Söhne versäumen sollten, sich rechtzeitig vertrauensvoll an uns zu wenden.

Alzey, im März 1908.

Grossh. Direktion der Realschule und des Progymnasiums: Dr. Eger.