Jahrgang 
1905
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H. Bekanntmachungen.

1. Zum Eintritt in die unterste Vorschulklasse sind Knaben berechtigt, welche vor;dem 30. September dieses Jahres das 6 Lebensjahr zurücklegen.

2, In die unterste Realschulklasse(Sexta) werden Knaben aufgenommen, welche das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. Nur bei genügender leiblicher und geistiger Reife können auch solche Knaben aufgenommen werden, welche spätestens bis zum 30, Sep- tembe. d. J. ihr 9. Lebensjahr vollenden. Der Eintritt in die Sexta erfolgt in der Regel nur am Anfang des Schuljahres; es sind dabei folgende Kenntnisse nachzuweisen:

a. Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen. (Die in eine Progymnasialabteilung eintretenden Schüler müssen ausserdem die Fähigkeit nachweisen, lateinische Schrift zu schreiben und zu lesen).

b. Ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Le- bens vorkommenden Wörter,

c. Kenntnis der Begriffswörter, ihre Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora.

d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

3. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 1. Mai 1905; an diesem Tage werden de Aufnahmeprüfungen für denach dem 8. Aprilangemelde- ten Schüler abgehalten. Der Unterricht beginnt: Dienstag, den 2. Mai 1905, vorm. 8 Uhr.

4, Die Eltern neu eintretender auswärtiger Schüler machen wir darauf aufmerksam, dass sie von der Wahl eines Kost- und Pensionshauses schon vor der Wahl dem Direktor Mitteilung zu machen verpflichtet sind($ 7 der Schulordnung). Der Direktor hat das Recht und die Pflicht, gegen die Wahl Einspruch zu erheben, wenn zu befürchten ist, dass ein Pflegehaus auf den Schüler einen nachteiligen Einfluss übe.

5. Gesuche um Freistellen sind(in der Regel am Anfang des Schuljahres) schriftlich bei der Direktion einzureichen. Die Bewilligung von Freistellen ist von dem Nachweis der Bedürftigkeit und der Bejahung der Frage abhängig, ob mit Rücksicht auf gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten des Bewerbers die Verleihung im öffentlichen Interesse wünschenswert erscheint.(A.-Bl. 1 von 1576 und Verf. v. 10. I. 03.)

6. An die Eltern unserer Schüler richten wir die dringende Bitte, sich in. allen An- gelegenheiten, die ihre unsere Schule besuchenden Söhne betreffen(mag es sich um Überbürdung, Erkrankung, notwendige Schonung, um Beschwerden irgend welcher Art handeln), vertrauens- voll an die Klassenführer und die Direktion zu wenden. Wir sind stets gern be- reit, mit ihnen Fragen des Unterrichts und der Erziehung zu besprechen.

7. Den Eltern, welche ihre Söhne unserer Anstalt anvertrauen wollen, empfehlen wir in ihrem eigenen Interesse, dies möglichst frühzeitig zu tun. Ein verspäteter Eintritt tührt leicht Zeitverlust herbei.

Alzey, im März 1905.

Grossh. Direktion der Realschule und des Progymnasiums. Dr. Buchhold.