Jahrgang 
1905
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J,, Realgymnasium, 7. Hans Weidmann aus Framersheim, 16!/ J., Gymnasium. 8. Wil- helm Wiener aus Armsheim, 16!/, J., Gymnasium. 9, Jakob Wilhelm aus Freimersheim 17 J., Oberrealschule.;:

b. Am 1. Juli 1904 nach bestandener Abschlussprüfung mit dem Zeugnis der wissen- schaftlichen Befähigung für den einjährig-treiwilligen Militärdienst:

Georg Ne idlinger, Rechenmühle bei Alzey, 18 J.

II. aus Untersekunda nach bestandener Abschlussprüfung mit dem Zeugnis der wissen- schaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst:

Herbst 1904: 1. Friedrich Linck aus Wahlheim, 153/, J., Landwirt. 2. Otto Maier aus Alzey, 17°], J., Kaufmann. 3. Eduard Peth aus Erbes-Büdesheim, 15!/, J., Kautmann, Die Abschlussprüfung bestand zur selben Zeit Wilhelm Rothmann aus Gau-Köngeraheim 16 J., der unsere Anstalt auch im Winterhalbjahr weiter besucht hat und nunmehr auf das Seminar übergehen wird.

Frühjahr 1905: 1. Heinrich Becker aus Gau-Odernheim, 15%/, J., Seminar, 2. Jakob Bretz aus Flonheim, 16 J., Seminar, 3. Rudolt Ehrhard aus Wallertheim, 18 J., Post- dienst, 4. Georg Gosenheimer aus Flonheim, 16'/, J., Gerichtsschreiberdienst. 5. Hein- rich Hilpert aus Alzey, 16°/, J., Seminar. 6, Karl Knobloch aus Offenheim, 16 J., Se- minar. 7. Hermann Köhler aus Bornheim, 16!/, J., Postdienst, 8. Indwig Schwamb aus Undenheim, 14!/, J., Landwirt. 9. Rudolf Seitz aus Alzey, 17'/, J., Kaufmann, 10. Ferdinand Zimliech aus Armsheim, 17!/, J., Postdienst, Zur gleichen Zeit bestanden das Examen und besuchen die Anstalt weiter: Karl Doerrer aus Alzey, Julius Landsberg ans Sprendlingen und Theodor Mandel aus Alzey.=

E. Berechtigungen. Schuleinrichtungen.

1. In unserm vorjährigen Programm haben wir die mit dem Besuch der Realschule und des Progymnasiums verbundenen Berechtigungen kurz zusammengestellt. Mittlerweile wurde die Prüfungsordnung für Apotheker geändert. Nach den Bestimmungen der Prü- fungsordnung für Apotheker vom 18. Mai 1904 ist der Meldung zur pharmazeutischen Vorprü- tung das von einem Gymnasium, einem Realgymnasium oder einer Oberrealschule des Deutschen Reiches!) ausgestellte Zeugnis der Reife für Prima beizufügen. Inhaber eines Zeugnisses einer Oberrealschule haben ausserdem den Nachweis zu erbringen, dass sie bereits bei Zulas- sung zur Apothekerlaufbaln in der latein ischen Sprache diejenigen Kenntnisse besessen haben, welche für die Versetzung nach der Obersekunda eines Realgymnasinms not- wendig sind, Dieser Nachweis ist durch ein auf Grund stattgehabter Prüfung ausgestelltes Zeugnis ‚eines Gymnasiums oder Realgymnasinms zu führen, In Aussicht genommen ist eine Änderung der Prüfungsordnung für die F inanzaspiranten erster Kategorie. Nach einer Ministerialverfügung vom 30. August 1904 ist beabsichtigt, die Vorschriften für die Prüfung der gen, Beamtenklasse dahin zu ändern, dass künftig nur solche Bewerber zuge- lassen werden, die das Zeugnis der Reife für die Unterprima einer Vollanstalt besitzen. Diejenigen Schüler, die sich dem mittleren Finanzdienst widmen wollen, werden schon jetzt auf die bevorstehende Anderung aufmerksam gemacht.:

2, Übertrittaus dem Progymnasium in die Realschule, Übertritte aus Progymnasialabteilungen in Realabteilungen können nicht während eines Sommer- oder Winterhalbjahres erfolgen, sondern nur bei Beginn eines solchen. Die Ubertritte sind vor Beginn des Halbjahres anzumelden,

3. Schriftliche Arbeiten. Da mit die Eltern unserer Schüler in der Lage sind, von den Fortschritten ihrer Söhne durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend Kenntnis zu nehmen, wird ihnen zu Anfang eines jeden Halbjahres bekannt gegeben werden, an welchen Tagen jeder Woche sich die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schrift- lichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden.

4. Unterrichtszeit. Die Ostern 1903 getroffene Einrichtung, wonach vormittags an allen Tagen von 812 Uhr 50 Min,, nachmittags nur an zwei Tagen unterrichtet wird, hat sich auch in dem vergangenen Schuljahr bewährt,

1) Nach Amts-Bl. 11 vom 7. VI. 1900 sind die hessischen Progymnasien und Realschulen Gymnasien bezw. Oberrealschulen ohne Primakurse,